Dürfen in einem (separierten) Veloabstellraum sowohl ein Benzinkanister (25 l), als auch ein Moped sowie E-Bikes mit Akku gemeinsam aufbewahrt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Informationen dazu, was in Einstellhallen gelagert werden darf, finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka: Massgebend ist die Grösse des Brandabschnittes. Ist dieser kleiner als 600 m2, dürfen bis zu 25 Liter Benzin gelagert werden. Ist also der Velokeller nicht als separater Brandabschnitt ausgebildet, darf der Benzinkanister nur darin gelagert werden, wenn die gesamte Fläche der Tiefgarage und des Velokellers 600 m2 nicht übersteigt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert