Objekt: Einstellraum, Kanton Bern
Eine Übersicht zum Thema finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings».
In Einstellräumen bis zu 600 m2 Fläche sind auch andere Nutzungen erlaubt. Das heisst, sie können auch als Materiallager dienen.
Anders in Parkings (ab 600 m2 Fläche): Die Bandschutzrichtlinie zur Lagerung von Gegenständen (12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», Ziffer 3.4.3) besagt, dass grundsätzlich nur Motorfahrzeuge in Parkings gelagert werden dürfen. In nicht öffentlichen Parkings dürfen beim Abstellplatz zusätzlich ein Satz Pneus und anderes dem Fahrzeug zugehöriges Material sowie Sportgeräte abgestellt werden.
Im Anhang der Richtlinie findet sich zudem ein Hinweis darauf, dass in Parkings ab 600 m2, die nicht öffentlich sind, zusätzliches Material gelagert werden darf, das unmittelbar für den Betrieb und die Pflege des Fahrzeugs benötigt wird. Pro Einstellplatz darf dafür ein brennbarer Kasten von maximal 0,5 m3 Inhalt oder ein nicht brennbarer Kasten von maximal 1 m3 Inhalt verwendet werden. Zusätzlich zum Satz Pneus dürfen in Parkings ab 600 m2 sperrige und häufig transportierte Gegenstände wie Skis, Skistöcke, Schlitten, Dachboxen, Leitern und dergleichen gelagert werden.
In privaten Einstellräumen ist insbesondere die Lagerung folgender Gegenstände verboten (siehe Broschüre Brandsicherheit in Einstellräumen und Parkings der GVB):
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- leicht brennbare Stoffe (Papier, Stroh, Heu, Kehricht usw.)
- Chemikalien (Farben, Lacke, Lösungsmittel usw.)
- (Brenn-)Holz, Kunststoffkisten, Harasse, Kartons Campingartikel wie Zelte, Liegestühle usw.
- Kinderwagen und Spielgeräte
- Flüssiggasflaschen (z. B. für Grill)
Werden Campingbusse längerfristig parkiert, etwa zur Überwinterung, müssen Flüssiggasflaschen entfernt und an einem geeigneten Ort aufbewahrt werden, idealerweise im Freien.
Tafeln, die das Bewusstsein für Brandsicherheit fördern, können auf der Website der GVB bestellt werden.
Guten Tag
Darf in einer nicht öffentlichen Einstellhalle einer STWEG eine Schneefräse (zum Stossen oder im Sinne eines Kommunalfahrzeugs zum Fahren) eingestellt werden. Bzw. darf der Verwalter die Nutzung der Einstellhalle dahingehend ohne Grundlage einschränken.
Besten Dank.
Aus Sicht des Brandschutzes gilt eine Schneefräse, ob handgelenkt oder selbstfahrend, als Motorfahrzeug. Damit darf die Schneefräse in der Einstellhalle abgestellt werden. Es steht dem Verwalter bzw. dem Eigentümer jedoch frei, aus anderen Gründen die Nutzung der Einstellhalle zu beschränken.
Guten Tag
Gibt es irgendwo Angaben zur Mindestbreite der Durchfahrt nach Brandschutzvorgaben wenn links und rechts Autos parallel zueinander stehen.
Die Breiten von Fahrgassen in Einstellräumen und Parkings sind nicht brandschutzrelevant. Die Mindestbreite hängt von verschiedenen Aspekten ab, zum Beispiel, ob es sich um ein Parkhaus mit Einbahn- oder Gegenverkehr handelt, von der Breite der Parkfelder und dem Einparkwinkel. Sie finden die Bestimmungen in der (kostenpflichtigen) VSS-Norm 40291 «Parkieren».
Garage für 2 MFH mit ca. 40 PP. (Stweg)
Darf man als Eigentümer seinen Doppelparkplatz, welcher seitlich mit Betonwänden begrenzt ist, mit einem Garagentor mit eingebauter Türe abtrennen?
Diese Frage muss mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde geklärt werden. Grundsätzlich ist es aus Sicht der Fluchtwege nicht erlaubt, innerhalb eines Parkings einen weiteren Raum zu bauen, weil der Fluchtweg aus der “Doppelgarage” über zwei Räume führen würde. Es liegt jedoch im Ermessen der Brandschutzbehörde, ob diese Doppelgarage als echter Raum betrachtet wird. Wird er als untergeordneter Raum eingestuft, ist eine solche Konstruktion möglich. Ferner muss beachtet werden, dass in der Doppelgarage dieselben Nutzungseinschränkungen wie im Parking gelten: Es dürfen keine gefährlichen Stoffe oder wesentlichen Brandlasten gelagert werden. Erlaubt sind kleine Schränke, Autozubehör und Sportgeräte. Ansonsten müsste die Abtrennung feuerwiderstandsfähig (mindestens EI30) erstellt werden.
Guten Tag, ich bin mirter einer 4 1/2 Zimmerwohnung mit einem Tiefgaragen Parkplatz und einem aussenparlplatz.
Darf ich einen Bootsanhänger mit einem Schlauchboot( ohne motor) in der Tiefgarage lagern? Passt von der Länge her gut in das Parkfeld.
Aus Sicht der Brandschutzvorschriften spricht nichts dagegen, Boote (mit oder ohne Motor) in Einstellräumen und Parkings zu lagern. Das Brandrisiko und die Brandlast sind mit Autos vergleichbar. Bitte vergewissern Sie sich aber auch, ob in der Hausordnung Einschränkungen für die Benutzung der Garage festgehalten sind.
Hallo zusammen,
In unserer e-halle werden auf einigen plätzen die autobatterien aufgeladen,von einer steckdose aus werden die stromkabel zum jeweiligen eh-platz gezogen und mit kabelbinder befestigt,ist dies zulässig oder besser gesagt legal?
danke für ihre antwort.
Anhand Ihrer Beschreibung ist uns nicht ganz klar, ob es sich um Elektroautos handelt. Das Laden von Elektrofahrzeugen mit einem Standard-Stromkabel ist nicht verboten. Für das regelmässige Laden eignen sind normale Steckdosen jedoch nicht, denn Sie sind nicht für eine Dauerbelastung ausgelegt. Wenn über längere Zeit geladen wird, besteht die Gefahr einer Überhitzung, die im schlimmsten Fall zu einem Brand führen kann. Falls es sich um ein Miethaus handelt, empfehlen wir Ihnen, sich an die Verwaltung der Liegenschaft zu wenden. Falls es sich um Eigentümer handelt, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Fachperson für Elektroinstallationen zu wenden.
Falls es sich um Autos mit Verbrennermotor handelt, deren Batterien geladen wird (etwa weil sie längere Zeit nicht verwendet werden), sehen wir keine Probleme mit der beschriebenen Vorgehensweise.
Bitte beachten Sie:
Ohne Angabe des Kantons geben wir Auskunft über die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften und die Bestimmungen im Kanton Bern. Je nachdem, in welchem Kanton sich Ihr Gebäude befindet, sind allenfalls zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen zu beachten.
Was gilt in einer gemeinsamer Tiefgarage mit 20 Plätzen und ca 400m2. Darf man d aöles lagern?
Wir haben ein Nachbar, welcher 2 mannshohe Schränke (Alu und Holz), ein Kärcher, eine Leiter und im Winter eine riesen Pflanze auf seinem Garagenplatz lagert.
Aus Sicht der Brandschutzrichtlinien ist es erlaubt, diese Gegenstände in einem Einstellraum zu lagern. Es ist jedoch möglich, dass in der Hausordnung Ihres Gebäudes Einschränkungen in Bezug auf die Lagerung von Material festgehalten sind.
Grüezi
Wir haben eine Tiefgarage über 600 m2. Wir haben in unserer Garage auch zwei Fahrräder und ein Motorrad eingestellt. Ausserdem Anhänger für die Hunde fürs Fahrrad. Ist das alles erlaubt?
Aus Sicht des Brandschutzes ist nichts dagegen einzuwenden, solange die Fahrzeuge den Fluchtweg nicht blockieren.
Darf in einer Einstellhalle 50 Plätze Autos ohne Nr abgestellt werden Plätze sind von anderen Eigentümer gemietet
Aus Sicht des Brandschutzes spricht nichts dagegen, Fahrzeuge ohne Nummer in einem Einstellraum abzustellen.
Unser Nachbar hat sein Auto in der einstellhalle repariert, er machte anschließend eine Probefahrt in der der einstellhalle darf er das?
Einstellräume für Motorfahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht zweckentfremdet werden. Es gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten sowie die Eigenverantwortung.
Bei Einstellräumen unter 600 m2 können kleinere, nicht brandgefährdende Arbeiten toleriert werden. Bei Parkings, die grösser als 600 m2, sind Reparaturarbeiten an Motorfahrzeugen grundsätzlich untersagt. Entsprechend sind auch die zur Reparatur gehörenden Probefahrten zu handhaben.
Weitere Informationen zur Nutzung von Parkings finden Sie hier auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka oder in Broschüre Brandschutz in Autoeinstellhallen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen im Stockwerkeigentum. In der Tiefgarage sind 11 Stellplätze.
Per Zufall haben wir festgestellt, dass ein Eigentümer die senkrechte Wand der Tiefgarage durchbohrt hat, um ein privates Stromkabel von seinem dahinter befindlichen Keller zu seinen Stellplatz zu ziehen.
Ist dies gestattet oder haben wir im Brandfall ein Problem mit dem Versicherungsschutz?
Viele Grüsse
VB
Einstellräume für Motorfahrzeuge müssen als eigene Brandabschnitte ausgebildet sein. Durchbrüche von brandabschnittbildenden Wänden sind möglich. Sie müssen jedoch feuerwiderstandsfähig verschlossen werden. Das heisst, dass die Aussparungen in der Wand mit Material der Baustoffgruppe RF1 oder einem VKF-anerkannten Abschottungssystem verschlossen werden müssen.
Darf man auf einem gemieteten Parkplatz in einer privaten Tiefgarage einen Schnellbaucontainer auf dem Parkplatz aufstellen und darin Waren lagern?
Oder darf man einen Kastenanhänger auf dem Parkplatz parkieren und darin Waren lagern?
Es kommt darauf an, wie gross die Garage ist: Ist sie kleiner als 600 m2, gilt sie als Einstellraum. Darin dürfen mit Ausnahme von leicht entzündlichen Materialien grundsätzlich Waren gelagert werden. Ist die Garage grösser als 600 m2, gilt sie als Parking. Bei Parkings ist nur die Lagerung von einigen wenigen Gegenständen erlaubt, wie ein Satz Pneus und zum Fahrzeug gehörendes Material. Insofern wäre Ihr Vorhaben in einem Einstellraum erlaubt, in einem Parking nicht. Bitte beachten Sie aber auch, dass die Lagerung von Material in der Hausordnung oder durch kantonale Richtlinien eingeschränkt sein können.
Bitte beachten Sie:
Unsere Antwort basiert auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften und den Vorschriften im Kanton Bern. Falls sich das Gebäude in einem anderen Kanton befinden, müssen Sie allenfalls zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.
Guten Tag,
in einem privaten Parking >600qm, darf das erlaubte Material auf einem offenen Metallregal gelagert sein oder muss es ein geschlossener Kasten sein?
Besten Dank für sie Auskunft.
Das Material muss in einem Kasten aufbewahrt werden. Handelt es sich um einen brennbaren Kasten, beträgt das maximale Volumen 0.5 m3, bei einem nicht brennbaren Kasten sind es 1 m3. Offene Gestelle sind nicht erlaubt.
Sehr geehrte Damen und Herren
Unsere Tiefgarage hat ca. 50 Autoabstellplätze und 6 Veloabstellplätze. Die Eigentümer und Mieter stellen ihre Roller, Velos und Kinderwagen nicht auf ihre Abstellplätze sondern vermehrt irgendwo hin wie es ihnen gerade passt!
Muss ich dieses Fehlverhalten der Eigentümer und Mieter sofort dem Hausverwalter melden, dass dieses Übel gestoppt werden kann?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Peter J. Müller
Wichtig ist, dass ein Fluchtweg auf mindestens 1,2 m Breite jederzeit frei begehbar ist. Dies lässt sich am besten durch klar definierte Zonen gewährleisten, die für Fahrzeuge wie Roller oder Kinderwagen vorgesehen sind. Wir empfehlen Ihnen, mit der Hausverwaltung Kontakt aufzunehmen, damit diese im Rahmen einer Hausordnung allgemein verbindliche Regeln für das Abstellen von Fahrzeugen aufstellt.
Ich bin Besitzer von 2Einstellpläzen in der Tiefgarage total 12pl. darf ich meine 2 Autos und vom Nachbarhaus 3Fahrräder hinstellen da diese keinen Platz haben.Wie ist das mit der Vesicherung.
Aus Sicht des Brandschutzes kommt es nur darauf an, dass die Fluchtwege frei und Löschgeräte jederzeit zugänglich sind. Fahrräder (auch Elektrobikes) dürfen in Einstellräume aufbewahrt werden. Versicherungstechnische Fragen müssten mit den jeweiligen Fahrhabeversicherer abgeklärt werden.
Hallo. Ich wohne in einem Mietshaus mit mehreren Kellern- und Estrichabteilen. Darf man dort Pneus lagern?
In Keller- und Estrichabteilen dürfen Pneus in beschränkten Mengen gelagert werden.
Spezielle Anforderungen an die Lagerung von Pneus bestehen erst ab einer Lagermenge von einer Tonne oder für ein Reifenlager mit einer Lagerfläche von mehr 10 m2. Details dazu finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe» im Kapitel 8.
Guten Tag. Dürfen Mofas in einem Veloraum eingestellt werden? Veloraum hat Türe und Fenster direkt nach aussen, wie einen Eingang ins Treppenhaus.
Soweit es sich bei dem Veloraum nicht um einen horizontalen oder vertikalen Fluchtweg handelt, können Mofas darin abgestellt werden.
Wir sind ein Stockwerkeigentum mit 18 Einheiten dazu eine Tiefgarage mit 24 Plätzen. da ist schon einiges gelagert Selbstgebaute Schränke, vorher aus HOLZ und nun wurde die Holzverkleidung mit Metallblechen ausgetauscht.
Der Schrank: 2m Breit 2mHoch und ca 50-70cm Tief hat abschliessbare Türen mit Vorhändeschloss. Der Besitzer hat kein Auto. Für mich ist die FRAGE: wer Kontrolliert Tiefgaragen, gerade bei solchen wo grossen Eigenbau -Schränke Basteln ohne ZÜV . Wer Garantiert mir das in solch einem Schrank keine Brennbare Produkte gelagert werden. Vor einigen Jahren gab es auch Ein BRAND in einer solchen Tiefgarage, dort hatte es Keine Kontrollen, es kamen Feuerwehrleute ums Leben. Wieso dürfen einige Leute solch Grosse Schränke überhaupt in eine Tiefgarage Stellen Es ist ja kein Lagerraum für solche Sachen aus wenn dies aus Metall sind, was in den Schränken nachher Versteckt wird, weis man erst wenn ein Unfall passiert ist. Hätte man, hätte sollen. In jeder Gemeinde gibt es doch eine Feuerwehr, kann diese nicht Sporadisch eine Kontrolle machen, wo jeder sein Kasten oder Schrank Öffnen muss um den Inhalt zu zeigen ob keine Brennbaren Produkte sind.
Bei 24 Einstellplätzen gehen wir davon aus, dass die Fläche des Einstellraums unter 600 m2 liegt und er darum noch nicht in die Kategorie Parking fällt. In privaten Einstellräumen kann unter Einhaltung der nötigen Sorgfaltspflicht Material gelagert werden. In diesem Beitrag finden Sie eine Übersicht. Im Kanton Bern fallen periodische Brandschutzkontrollen von Parkings oder Einstellräumen unter die Eigenkontrolle. Die Aufsicht darüber obliegt der Gemeinde. Wenn Sie eine Kontrolle wünschen, können Sie sich an die zuständige Gemeindebehörde wenden. Diese muss die Kontrolle durchführen bzw. die zuständigen Fachstellen aufbieten.
Darf mein Auto in der AEH etwa 15 cm raus schauen
Wir gehen davon aus, dass Sie sich auf ein Parkfeld in einem Einstellraum oder Parking beziehen. Die Art, wie Fahrzeuge parkiert werden, ist keine Frage des Brandschutzes. Aus Brandschutzsicht ist relevant, dass ein Fluchtweg von mindestens 1,20 m Breite jederzeit frei bleibt. Ob Ihr Fahrzeug über das Parkfeld hinaus ragen darf, müssten Sie mit der Eigentümerschaft des Einstellraums klären.
Guten Tag
Ich besitze in einer Einstellhalle (ca. 50 Plätze) eine separat abgeschlossene (Metalltor massiv) Garage (70m2). Nun möchte jemand die Garage als Lager für Parkett und Farbe mieten. Dürfen diese Materialien dort gelagert werden? Besten Dank.
Ist Zigaretten rauchen in einer privaten Einstellhalle ( Ca. 50 PW’s ) erlaubt?
Besten Dank für Ihre Nachricht
Einstellhallen und Parkings gelten gemäss den Brandschutzvorschriften nicht als Räume mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr. Deshalb ist rauchen in der Einstellhalle nicht generell verboten. Dem Eigentümer steht es jedoch frei, ein Rauchverbot für Einstellhallen zu erlassen.
In jedem Fall gelten die generellen Sorgfaltspflichten bezüglich Umgang mit Feuer: Rauchzeugabfälle müssen komplett ausgedrückt werden und in geschlossenen, nichtbrennbaren Behältern auf einer nichtbrennbaren Unterlage aufbewahrt werden.
Weitere Infos: feuerstopp.ch/zigaretten
Ich wohne in einer grösseren Überbauung und parke seit Mietbeginn mein Auto und mein Motorrad auf meinem Parkplatz in der Garage. Bin mir nicht ganz sicher in welche Kategorie die Garage fällt 600m2. Dies wurde mit der Mieterschaft zu Mietbeginn so nur mündlich vereinbart und bewilligt. Nun ist ein Schreiben eingetroffen, wobei der Vermieter auf die Brandschutzbestimmungen hinweist und dies folglich verbietet. Darf ich aus Brandschutzbestimmungen ein Motorrad und ein Auto auf einen Parkplatz stellen, wenn beide Fahrzeuge im Parkfeld drin stehen?
Aus Brandschutzsicht gibt es nur Anforderungen an den Einstellraum bzw. das Parking. Wie viele Fahrzeuge auf einem Parkfeld abgestellt werden, ist aus der Brandschutzperspektive irrelevant.
seit 3 jahren wohne ich in einer mietwohnung und habe dazu einen garagenplatz in miete. In der garage hat es circa platz für 40 autos. Nun hat die verwaltung mich per brief aufgefordert dass laut baulichen brandschutz und den brandschutzrichtlinuen ausser mein auto nichts auf dem abstellplatz stehen darf. Ich habe circa 8 pneus und 4 felgen schön an der wand stehen. Haben die recht? Oder darf ich das so stehen lassen?
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien), bin Stockwerkeigentümerin. Die Tiefgarage hat eine Grösse von etwa 410m2. Ich habe bei meinem Abstellplatz ein Metallgestell montiert und lagere darauf Bohrmaschine, eine Kiste mit Schrauben, Dachträger, 4 Autopneus, Polster von Auto (Rücklehne) und Abdeckung Rücksitz Kofferraum.
Frage: darf ich dieses Material offen auf einem Metallgestell lagern? Oder muss ich einen Metallkasten montieren?
Es hat auch noch ein Velo Abteil. Hier werden E-Bikes eingestellt und aufgeladen, verschiedene Velos, einen Benzinrasenmäher, einen Benzin Vertikutierer. Dürfen wir diese Artikel in der Tiefgarage stellen? Welche Vorschriften gelten hier?
Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um ein privates Parking (Fläche < 600 m2). Die Lagerung von dem von Ihnen beschriebenen Material auf dem Regal und den Fahrzeugen ist erlaubt. Einschränkungen gibt es bloss bei gefährlichen Stoffen wie Treibstoffen (höchstens 25 Liter). Ausserdem sind Holzbrennstoffe auf maximal 5m3 beschränkt.
Grüezi.
In der Tiefgarage ( schätzungsweise > 600qm, also ein privates Parking ) unserer Wohnsiedlung wurde seitens Verwaltung vor Jahren einmal die Entfernung aller (!) gelagerten Gegenstände gefordert – inkl. Pneus. Dies wurde denn auch befolgt und erschien mir durchaus sinnvoll. Ich selbst lagere meinen jeweils nicht benutzten Satz Räder extern beim Garagisten. Ich bin erstaunt, dass man überhaupt seine Pneus so offen lagern darf, diese brennen und russen im Fall der Fälle doch extrem.
Mittlerweile ist leider wieder alles vollgestellt im Parking, welches 2 befahrbare Gänge aufweist für 4 Reihen Fzg., d.h. 2 Reihen blicken gegen die Wand, 2 stehen sich gegenüber, bestimmt 100+ Fzg. insgesamt.
Ich habe einen Parkplatz in einer der mittleren Reihen, stehe also gegenüber von anderen Autos, dazwischen breite Säulen, an denen als Standard Metallkästen befestigt sind.
Meine vorderen „Nachbarn“ (ein alter und ein junger Schnösel) stellen alle beide Ihren jeweiligen Satz Pneus derart dicht aneinander, dass man von meiner Seite zu Fuß nicht zwischen den beiden Wagen auf den gegenüberliegenden befahrbaren Gang kommt. Auf jener Seite befindet sich jedoch der Ausgang, der mich zu meinem Wohnblock führt. Ich muss mit meinen Einkäufen also stets einen Umweg gehen und einen anderen Weg suchen, der nicht zu schmal ist. Dies finde ich unterdessen als stoßend, da ich auch nicht mehr der Jüngste bin.
Meine Frage: Ist die Lagerung des einen gesetzlich erlaubten Satz Pneus (inkl. Felgen, also schwer und unverrückbar) in dieser speziellen, wegversperrenden Art und Weise überhaupt gestattet?
Vielen Dank für eine wegweisende Antwort.
Die Brandschutzvorschriften legen nur fest, was in einem privaten Parking gelagert werden darf (hier finden Sie diese Angaben). Solange Fluchtwege nicht tangiert werden, gibt es aus Brandschutzsicht keine Vorgaben, wie der zulässige Satz Räder gelagert werden darf. Gemäss Ihrem Beschrieb sind die Räder im Bereich der Parkfelder gelagert, was im Sinne der Brandschutzvorschriften ist. Weitergehende Bestimmungen (wie z. B. Durchgänge zwischen Fahrzeugen) sind privatrechtlicher Natur und müssten beispielsweise anhand einer Hausordnung geregelt und durch die Hausverwaltung durchgesetzt werden.
Die Unterscheidung von einer Tiefgarage zu einem Parking wir über die Flächengrenze von 600 m2 unterteilt.
Wie verhaltet es sich nun bei einer Tiefgarage die in drei Sektionen unterteilt wird:
Hauptzufahrt mit automatischem Tor und Garage Sektion 1,
Sektion 2 abgegrenzt mit automatischem Tor zu Sektion 1,
Sektion 3 mit automatischem Feuerschutztor (Flammensensor) zu Sektion 1.
Von Interesse ist nun die Sektion 3 um möglichst unter den 600 m2 zu liegen.
Gilt nun Sektion 3 als eigener Tiefgaragenteil (ev. < 600m2) wenn dieser durch ein automatisches Feuerschutztor abgegrenzt wird?
Für diese Frage gibt es keine schweizweit gültige Antwort. Je nach Kanton wird es unterschiedlich gehandhabt, ob Einstellräume mit mehreren Brandabschnitten, deren Summe 600 m2 überschreitet, als Einstellräume oder Parkings gelten. Aus diesem Grund muss die Frage objektbezogen durch die lokal zuständige Brandschutzbehörde beantwortet werden.
Oftmals werden bei unterirdischen Einstellräumen Brandabschnitte unter 600 m2 gehalten, um auf Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu verzichten. Es stellt sich aber die Frage, ob damit die Nutzungseinschränkungen für «Parking» nicht unterlaufen werden: Einstellräume können auch zu anderen Zwecken verwendet werden, z. B. zur Lagerung von Material. In Parkings ist dies nicht erlaubt. Ausserdem muss beachtet werden, dass die Sektionen nicht als Nutzungseinheit zusammengefasst werden können, sondern dass jede Sektion einen direkten Fluchtweg in einen sicheren Bereich benötigt (horizontaler/vertikaler Fluchtweg oder ins Freie).
Ich besitze einen Tiefgaragenplatz (STWEG) und habe darauf ein Sportgeräteanhänger mit einem Schlauchboot abgestellt. Das Boot ist als Sportboot beim Kantonalen Schiffartsamt zugelassen und eingelöst. Zur Betreibung nötige Versicherung ist auch vorhanden. Das Boot ist für sechs Personen zugelassen und besitzt einen 8 PS Aussenbord Motor. Der nicht fest montierte Benzintank habe ich entfernt. (Tiefgarage < 600m2)
Jetzt wurde ich angewiesen das Boot zu entfernen. Ich bin verunsichert, denn in unserer Einstellhalle werden Elektroautos aufgeladen, Dachboxen aus Poliester und Autos mit Kunststoff Karoserien abgestellt, was ein sicher höheres Brandrisiko darstellt. Was kann ich machen, denn ich habe keine andere Möglichkeit das Boot unterzubringen?
Aus Sicht des Brandschutzes spricht nichts dagegen, ein Boot in einem Einstellraum (bis 600 m2) zu lagern. Sollte die Tiefgarage doch grösser als 600 m2 sein und somit in die Kategorie «Parking» gehören, liegt es im Ermessen der lokal zuständigen Brandschutzbehörde, ob die Lagerung erlaubt ist. Aus unserer Sicht kann ein immatrikuliertes Sportboot auf einem Geräteanhänger einem anderen Motorfahrzeug gleichgestellt werden und stellt keine erhöhte Gefahr dar. Informationen dazu, welche Vorschriften für Ihre Tiefgarage gelten, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, im Keller sind Abteile (Holzlatten) jetzt habe ich festgestellt dass in einem
Keller abteil zwei Gasflaschen deponiert sind. Nun möchte ich wissen ob das zulässig ist.
Danke im voraus für die spätere Antwort
W.Meier
Wir gehen davon aus, dass es sich dabei um Flüssiggas handelt. Gemäss Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 4.3, ist die Lagerung von Flüssiggas in Untergeschossen verboten. Dies gilt auch für leere Flaschen. Falls Gas austritt, reichen bereits geringe Mengen aus, um zu einer explosionsgefährdeten Situation zu führen.
In unserer Einstellhalle für Stockwerkeigentümer sind 8 Autoabstellplätze. Darf ich bei meinen 2 Plätzen zwei grosse Tablare aus Holz an der Front der Plätze (1.5 resp. 2m ab Boden) zum Lagern diverser Gegenstände montieren? Handle ich damit nicht gegen Brandschutzvorschriften?
In privaten Einstellräumen bis 600 m2 darf Material gelagert werden. Für brennbare oder gefährliche Stoffe gelten folgende Einschränkungen: max. 25 Liter Treibstoffe oder Holzbrennstoffe bis 5 m³. Soweit Ihre Holztablare und das Material, das Sie dort zu lagern beabsichtigen, diese Grenze nicht überschreiten, spricht nichts dagegen.
Falls die Fläche der Einstellhalle grösser als 600 m2 ist, handelt es sich um ein Parking. Darin dürfen Sie nur Material lagern, das unmittelbar für den Betrieb und die Pflege des Fahrzeugs verwendet wird sowie sperrige Gegenstände wie Skis oder Dachboxen. Offene Tablare sind in diesem Fall nicht erlaubt, jedoch pro Abstellplatz ein brennbarer Aufbewahrungskasten von maximal 0.5 m3 (vgl. Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz, Artikel 3.4.3 inkl. Anhang)
Ich besitze ein Winterauto in dem ich 2 Sätze Pneu plus etwas Werkzeug aufbewahren. Darf mir der Vermieter vorschreiben oder mich dazu zwingen die Ware aus dem Auto zu entfernen?
Der Parkplatz befindet sich in einer Tiefgarage.
Was in einem Parking gelagert werden kann, hängt davon ab, ob es ein privates Parking oder eine öffentliche Einstellhalle ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka.
Die Brandschutzvorschriften geben nicht vor, was in Fahrzeugen gelagert werden darf. Es wird auch keine Brandlast pro Fahrzeug quantifiziert. Geht man aber davon aus, dass Sie zwei Fahrzeuge besitzen, ist es zulässig, pro Fahrzeug einen Satz Pneus in der Einstellhalle zu lagern.
Guten Tag
Bei uns – in der privaten EH – ergibt sich folgendes Problem: Eigentümer stellen ihr 2. Auto quer vor ihre Koje auf den Durchfahrtsweg. Andere haben in der Hälfte Fahrräder, Mofas, usw. gelagert, so dass dadurch ihre Fahrzeuge 1m die Zufahrtsweg ragen. Durch diese Vorgehensweisen wird die Zufahrt und das Parkieren für ansere Miteigentümer sehr erschwert. Wie verhält sich dies mit der Sicherheit? Sind diese Vorgehensweisen zu tolerieren?
Vielen Dank für Ihr Antwort!
Katharina Herzig
Solange die Fluchtwege gewährleistet sind (Durchgangsbreite mindestens 1,2 m), ist die Sicherheit aus Sicht des Brandschutzes gegeben. Es gibt keine Vorschriften, wie die Fahrzeuge in einer Einstellhalle abgestellt werden müssen. Solche Fragen müssten im Rahmen einer Hausordnung festgehalten werden.