Was darf nicht in einer Einstellhalle gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum, Kanton Bern

Eine Übersicht zum Thema finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings».

In Einstellräumen bis zu 600 m2 Fläche sind auch andere Nutzungen erlaubt. Das heisst, sie können auch als Materiallager dienen.

Anders in Parkings (ab 600 m2 Fläche): Die Bandschutzrichtlinie zur Lagerung von Gegenständen (12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», Ziffer 3.4.3) besagt, dass grundsätzlich nur Motorfahrzeuge in Parkings gelagert werden dürfen. In nicht öffentlichen Parkings dürfen beim Abstellplatz zusätzlich ein Satz Pneus und anderes dem Fahrzeug zugehöriges Material sowie Sportgeräte abgestellt werden.

Im Anhang der Richtlinie findet sich zudem ein Hinweis darauf, dass in Parkings ab 600 m2, die nicht öffentlich sind, zusätzliches Material gelagert werden darf, das unmittelbar für den Betrieb und die Pflege des Fahrzeugs benötigt wird. Pro Einstellplatz darf dafür ein brennbarer Kasten von maximal 0,5 m3 Inhalt oder ein nicht brennbarer Kasten von maximal 1 m3 Inhalt verwendet werden. Zusätzlich zum Satz Pneus dürfen in Parkings ab 600 m2 sperrige und häufig transportierte Gegenstände wie Skis, Skistöcke, Schlitten, Dachboxen, Leitern und dergleichen gelagert werden.

In privaten Einstellräumen ist insbesondere die Lagerung folgender Gegenstände verboten (siehe Broschüre Brandsicherheit in Einstellräumen und Parkings der GVB):

    • leicht brennbare Stoffe (Papier, Stroh, Heu, Kehricht usw.)
    • Chemikalien (Farben, Lacke, Lösungsmittel usw.)
    • (Brenn-)Holz, Kunststoffkisten, Harasse, Kartons Campingartikel wie Zelte, Liegestühle usw.
    • Kinderwagen und Spielgeräte
    • Flüssiggasflaschen (z. B. für Grill)

Werden Campingbusse längerfristig parkiert, etwa zur Überwinterung, müssen Flüssiggasflaschen entfernt und an einem geeigneten Ort aufbewahrt werden, idealerweise im Freien.

Tafeln, die das Bewusstsein für Brandsicherheit fördern, können auf der Website der GVB bestellt werden.