Objekt: Parking, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich
Bitte beachten Sie, dass wir nur über die Situation im Kanton Bern Bescheid geben können. Haftungsfragen gehen über unseren Kompetenzbereich hinaus. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Stelle im Kanton Zürich zu wenden, die für den Vollzug von Brandschutzmängeln zuständig ist.