Wie ist vorzugehen, wenn in einer Einstellhalle – trotz mehrmaligen schriftlichen Hinweisen an die Mieter – brennbare Gegenstände gelagert werden? Wer haftet im Brandfall?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Parking, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Bitte beachten Sie, dass wir nur über die Situation im Kanton Bern Bescheid geben können. Haftungsfragen gehen über unseren Kompetenzbereich hinaus. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Stelle im Kanton Zürich zu wenden, die für den Vollzug von Brandschutzmängeln zuständig ist.

 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert