Die Lagerung brennbarer Materialien in Einstellräumen (< 600 m2) ist nicht grundsätzlich verboten. Nicht zulässig sind leichtbrennbare Flüssigkeiten und Gase.
Welche Materialen in Parkings (> 600 m2) gelagert werden dürfen, hängt auch davon ab, ob die dieses privat oder öffentlich ist. Entsprechend gelten die nachfolgenden Brandschutzanforderungen:
In öffentlichen Parkings dürfen grundsätzlich keine Materialien gelagert werden.
In privaten Parkings sind erlaubt:
- ein oder mehrere Waschplätze
- pro Abstellplatz dürfen zusätzlich zum Motorfahrzeug folgende Gegenstände eingestellt und gelagert werden:
- 1 Schrank aus brennbarem Material mit max. 0,5 m3 Inhalt oder aus nicht brennbarem Material mit max. 1 m3 Inhalt
- 5 Pneus pro Parkplatz
- zwischengelagerte Gegenstände wie Dachboxen, Sportgeräte, Leitern usw.
In privaten Parkings verboten sind:
- leicht brennbare Stoffe (Papier, Stroh, Heu, Kehricht usw.)
- Chemikalien (Farben, Lacke, Lösungsmittel usw.)
- (Brenn-)Holz, Kunststoffkisten, Harassen, Kartons
- Flüssiggasflaschen (auch nicht im Auto oder Campingbus)
- Campingartikel wie Zelte, Liegestühle usw.
- Kinderwagen und Spielgeräte