Wir haben in unserem Mehrfamilienhaus mit Stockwerkeigentum einen Treppenlift eingebaut. Ein Eigentümer wünscht nun noch einen Handlauf auf der Gegenseite – die Breite des Fluchtwegs würde dann lediglich noch 90 cm betragen. Ist das aus Brandschutzsicht zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus 6 Wohnungen im Stockwerkeigentum / 3 Stockwerke; Kanton Bern

Ob ein Handlauf aus sicherheitstechnischen Aspekten notwendig ist, müssten Sie in den einschlägigen Baunormen ermitteln (z. B. SIA-Normen und Empfehlungen des BFU).

Die Treppenhäuser unserer Wohngenossenschaft sind voller Schuhgestelle und -schränke, die die Fluchtwege behindern. Gibt es möglicherweise Schuhschränke aus Material RF1, die wir an einer breiteren Stelle des Treppenhauses montieren könnten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Solothurn

Wir gehen davon aus, dass es sich um ein offenes Treppenhaus handelt (Korridor und Treppenhaus sind nicht durch eine Brandschutztüre voneinander getrennt).

Der Zugang zu unserem Museum in einem offenen Dachgeschoss erfolgt über ein schmales Treppenhaus. Es können sich etwa 120 Personen im Raum aufhalten. Gilt dieses Treppenhaus, an das weitere Wohnungen angeschlossen sind, als Fluchtweg und welche Anforderungen sind zu erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Anhand Ihrer Beschreibung entsprechen die örtlichen Gegebenheiten nicht den Grundanforderungen gemäss den geltenden Brandschutzanforderungen (die Grundanforderungen finden Sie im Fachthema Flucht- und Rettungswege).

In einem 6-geschossigen Wohnhaus mit über 20 Wohnungen führen die Wohnungseingangstüren ohne Schwelle direkt in den vertikalen Fluchtweg, das einzige Treppenhaus im Gebäude. Müssen die Wohnungseingangstüren in EI30 S200 (rauchdicht) ausgeführt werden, oder reicht EI30 ohne Rauchdichteanforderung? Ist eine Schwelle von 2 cm erforderlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; St. Gallen

Für Wohnungseingangstüren sind in den Brandschutzvorschriften keine rauchdichten Türen vorgesehen.

Gibt es eine Möglichkeit, einen Laubengang so auszubilden, dass er als Balkon genutzt werden kann, dort, wo er nicht als Fluchtweg dient? Die Laubengänge führen zu einer Aussentreppe: Gibt es für die Aussentreppe selbst bezüglich Feuerwiderstand und Materialisierung der Konstruktion (Treppenpodeste, Tragkonstruktion, Geländer) keine Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m, Kanton Zürich

Lauben werden grundsätzlich analog horizontaler Fluchtwege behandelt.