Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; St. Gallen
Für Wohnungseingangstüren sind in den Brandschutzvorschriften keine rauchdichten Türen vorgesehen. Die Anforderung EI 30 ist im Normalfall ausreichend. Der Bodenanschluss richtet sich nach dem Prüfnachweis der vorgesehenen Türe – eine Schwelle ist generell nicht erforderlich.