Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Solothurn
Wir gehen davon aus, dass es sich um ein offenes Treppenhaus handelt (Korridor und Treppenhaus sind nicht durch eine Brandschutztüre voneinander getrennt).
In diesem Fall ist der Korridor Teil des Fluchtwegs und es dürfen grundsätzlich keine Brandlasten wie Schuhschränke aufgestellt werden. Fluchtwege müssen immer frei und sicher benutzbar sein.
Möglicherweise lassen die kantonalen Brandschutzbehörden jedoch einen gewissen Spielraum zu. Im Kanton Bern ist zum Beispiel pro Wohnung ein nicht brennbarer, fix an Wand montierter Schuhschrank bis 0,2 m3 erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass eine freie Durchgangsbreite von 1,2 m bleibt. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständige Brandschutzbehörde ihres Kantons zu wenden.