Der Weg von unserer Tiefgarage ins Treppenhaus führt durch einen Vorraum mit Velos – ist das erlaubt? Und darf der Fluchtweg aus Kellerräumen über eine Tiefgarage führen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton St. Gallen

Da wir weder die Situation vor Ort noch Ihr Brandschutzkonzept kennen, können wir keine abschliessende Beurteilung abgeben. Aus Sicht der aktuellen Brandschutzvorschriften können wir die Fragen allgemein wie folgt beurteilen:

  1. Frage: In der Nutzung «Parking» sind Nutzungseinheiten nicht erlaubt. So ist grundsätzlich auch ein Fluchtweg über mehrere Nutzräume nicht zulässig. Soweit der Vorraum als horizontaler Fluchtweg erstellt ist (nichtbrennbare Bauweise, Sicherheitsbeleuchtung, minimale Brandlasten etc.) und ein Durchgang von mindestens 1.2 m jederzeit gewährleistet ist, ist die Nutzung des Vorraumes als Fluchtweg aber grundsätzlich denkbar. Es liegt im Ermessen der zuständigen Brandschutzbehörde, ob einzelne Velos (ohne Akkuantrieb) dort abgestellt werden können. Im Grundsatz muss der Fluchtweg freigehalten werden und darf keiner Nutzung dienen.                                            
  2. Frage: Auch dies widerspricht den Bestimmungen zu den Nutzungseinheiten. Fluchtwege von Kellerräumen via die Nutzung Parking sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Aber auch hier kommt der Ermessensspielraum der Brandschutzbehörde ins Spiel: Kann der Raum als untergeordnet betrachtet werden (z. B. ein zur privaten Parkfläche gehörender kleiner Abstellraum), ist ein Zugang via Parking denkbar.

Darf bei einer Tiefgarage, deren Grundfläche kleiner ist als 1200 m2, direkt in den vertikalen Fluchtweg geflüchtet werden oder braucht es eine Schleuse? Wo sind die Minimalmasse dieser Schleusen zu finden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Glarus

In einem Parking mit einer Grundfläche von weniger als 1200 m2 sind keine Schleusen vorgeschrieben. Ist das Parking grösser, müssen bei Verbindungen zu vertikalen Fluchtwegen Schleusen vorgesehen werden.

Ist bei einem offenen Parkdeck ein Fluchtweg Pflicht? Bilden das Parkdeck und das angebaute Gebäude je einen eigenen Brandabschnitt? Sind technische Brandschutzmassnahmen wie z. B. eine Sprinkleranlage notwendig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wir können Ihnen dazu nur generelle Informationen geben; die Brandschutzmassnahmen müssen anhand Ihrer Brandschutzpläne mit der zuständigen Stelle (Brandschutzexperte GVB oder allenfalls der zuständige Feueraufseher) abschliessend geklärt werden.

Unser Veloabstellraum, der von der Tiefgarage her zugänglich ist, ist mit einer Brandschutztüre mit automatischem Türschliesser ausgestattet. Aufgrund der Feuchtigkeit kommt es zu Schimmelbildung und wir suchen eine Lösung für die Lüftung. Ist dort überhaupt eine Brandschutztüre obligatorisch oder könnten wir auch eine offene Gittertüre montieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch

Ihre Frage ist objektbezogen. Wir können Sie deshalb nicht abschliessend beantworten.

Grundsätzlich ist es möglich, einen Veloabstellraum offen mit einem Parking zu verbinden. Brandschutztechnisch gehören in diesem Fall Parking und Veloraum in die gleiche Nutzung.

Die Einstellhalle eines Mehrfamilienhauses besteht aus drei Abschnitten, die alle weniger als 600 m2 gross sind. Dürfen die Ausgänge aus den Treppenhäusern direkt auf die Fahrbahn führen? Unter welchen Voraussetzungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage kann nur im Kontext der gesamtheitlichen Brandschutzplanung des Objekts beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Brandschutzplänen an die zuständige Behörde in Ihrem Kanton. Was wir unabhängig der Situation sagen können:

In unserem Parking werden die Fahrzeuge mit einer Palettenverschiebungsanlage parkiert. Wie müssen die Fluchtweglängen berechnet werden? Müssen Hindernisse umgangen werden oder ist die direkte Distanz massgebend? Welche Fluchtweglängen gelten (35 m nach VKF) oder die 70 m wie bei Regallagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Öffentliches Parkhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Ihre Frage können wir nicht abschliessend beantworten.

Grundsätzlich gilt:

Unsere Tiefgarage, die 1998 gebaut wurde, verfügt über keinen Fluchtweg. Sie ist nur durch das Garagentor zugänglich. Dieses funktioniert elektrisch und ich weiss nicht, ob bei einem Stromausfall ein Handbetrieb möglich ist. Entspricht dies den Brandschutzvorschriften?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften gilt: Der Einstellraum muss über mindestens einen sicheren Fluchtweg ins Freie verfügen, beispielsweise durch eine im Tor eingebaute Servicetüre oder durch ein Treppenhaus. Der Ausgang muss jederzeit und ohne Schlüssel möglich sein, auch bei Netzstromausfall.