Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch
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Grundsätzlich ist es möglich, einen Veloabstellraum offen mit einem Parking zu verbinden. Brandschutztechnisch gehören in diesem Fall Parking und Veloraum in die gleiche Nutzung. Ob das auch in Ihrem Fall möglich ist, muss durch die zuständige Brandschutzbehörde aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und des Brandschutzkonzepts des Gebäudes beurteilen. Falls eine offene Verbindung möglich ist, dürfen Sie die Brandschutztüre mit einer Gittertüre ersetzen.
Es kann aber auch sein, dass der Veloabstellraum als Schleuse zwischen Parking und Treppenhaus wirkt. In diesem Fall darf die selbstschliessende Brandschutztüre nicht aufgehoben werden. Hier gibt es jedoch Lösungen mit einer Brandfallsteuerung. Das heisst, die Türe wird zum Beispiel mit einem Elektromagneten zurückgehalten, der über eine Brandmeldeanlage oder über Einzelrauchmelder angesteuert wird, die beidseitig der Türe montiert sind. Bei Rauch oder Feuer gibt der Melder mit einem Alarm der Rückhaltevorrichtung ein Signal. Damit wird die Türe freigeben und schliesst selbsttätig.