Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Glarus
In einem Parking mit einer Grundfläche von weniger als 1200 m2 sind keine Schleusen vorgeschrieben. Ist das Parking grösser, müssen bei Verbindungen zu vertikalen Fluchtwegen Schleusen vorgesehen werden.
Die Mindestgrössen von Schleusen oder Vorplätzen sind nicht vorgeschrieben. Sie ergeben sich situativ aus den Regeln der Baukunde und aus den Mindestanforderungen an Fluchtwege. Wenn für den Fluchtweg eine Breite von 1.2 m gefordert ist, muss auch die Schleuse diese Mindestbreite aufweisen.