Diese Frage kann nur im Kontext der gesamtheitlichen Brandschutzplanung des Objekts beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Brandschutzplänen an die zuständige Behörde in Ihrem Kanton. Was wir unabhängig der Situation sagen können: Die Türe muss immer in Fluchtrichtung öffnen, was im Falle von Einstellhallen normalerweise nur in Richtung des Treppenhauses sein kann.
Der Abstand zwischen Türe und Fahrbahn hat wenig mit Brandschutz zu tun, sondern ist eine allgemeine sicherheitstechnische Frage. Wir gehen davon aus, dass die einschlägigen Baunormen dazu Auskunft geben können.