Gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften gilt: Der Einstellraum muss über mindestens einen sicheren Fluchtweg ins Freie verfügen, beispielsweise durch eine im Tor eingebaute Servicetüre oder durch ein Treppenhaus. Der Ausgang muss jederzeit und ohne Schlüssel möglich sein, auch bei Netzstromausfall.
Wie Sie korrekt anmerken, würde das Garagentor diese Anforderung vermutlich nicht erfüllen. Wir können jedoch nicht beurteilen, auf welchen Grundlagen die Baubewilligung erteilt wurde, und empfehlen Ihnen, eine objektbezogene Beurteilung durch die örtlich zuständige Brandschutzbehörde vornehmen zu lassen.