Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Muss die Türe von der Garage (im UG) zum Rest unseres Einfamilienhauses automatisch schliessen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
An die Tiefgarage (< 600 m2) grenzt ein Hauswart-/Veloraum. Die Öffnung des Raums zur Tiefgarage ist 2m breit, und der Fluchtweg zum Ausgang der Tiefgarage ist kürzer als 35m. Darf die Öffnung zwischen Raum und Tiefgarage mit einer Türe geschlossen werden? Welche Anforderungen werden an die Türe gestellt?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Wenn die gesamte Brandabschnittsfläche (Tiefgarage mit Hauswart-/Veloraum) weniger als 600 m2 beträgt, kann diese als Raum zum Einstellen von Motorfahrzeugen beurteilt werden (Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.7.12).
In unserer Überbauung wurde anstelle eines geplanten Notausstiegs aus der Tiefgarage (separate Treppe) der Notausgang durch unser Haus gelegt. Dies hat zur Folge, dass jedermann aus der Tiefgarage ohne Schlüssel jederzeit in unser Haus gelangt. Gibt es dazu eine Lösung, dass dieser Fluchtweg durch unser Haus nur im Notfall für jedermann offen ist?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einer Tiefgarage (< 600 m2) im 1. UG hat es zwei Räume ohne Fenster und ohne Abluftanlage, die als Keller genutzt werden. Der Ausgang geht von den Räumen durch die Garage durch das Garagentor mit einer eingebauten Türe ins Freie. Welche Anforderungen müssen die Abschlusstüren erfüllen? Dürfen Lüftungsgitter in die Türe eingebaut werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Darf ein benzinbetriebener Rasenmäher in einer Garage abgestellt und gelagert werden? Zudem fehlt in der Garage das Notausgangsschild. Muss die Verwaltung dieses ersetzen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einer Wohnreihe mit vier aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern à ca. zehn Wohnungen befindet sich im 2.UG über die ganze Länge eine Autoeinstellhalle. Die Bauherrschaft möchte wegen Einbruchsgefahr den Zugang durch die Einstellhalle abschliessen. Ist dies zulässig oder muss jedes Haus als Fluchtwegtüre funktionieren?
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