Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Freiburg
Soweit die Heizung, der Aufstellungsraum und die Gaslagerung korrekt ausgeführt und von den zuständigen Stellen geprüft und abgenommen wurden und die Leistung der Heizung weniger als 70kW beträgt, darf der Raum auch für andere Zwecke genutzt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbehaus, Aufstockung Wohnen; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Graubünden
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Eine Wohnung muss einen eigenen Brandabschnitt bilden, d. h. alle Wände, Decken (ausser im obersten Geschoss) und Türen müssen Anforderungen an den Feuerwiderstand erfüllen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau
In Mehrfamilienhäusern muss jede Wohnung als eigener Brandabschnitt ausgebildet sein.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus mit Stockwerkeigentum; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Wir gehen davon aus, dass es sich beim ehemaligen Tankraum um einen Raum handelt, der als Brandabschnitt ausgebildet ist und keinem anderen Zweck dient.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Kirche mit Mehrzweckräumen, Lager und Büros; 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Ja, dies ist eine grundsätzliche Anforderung an Brandabschnitte (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziffer 3.4, Abs. 5 und 6.):
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Einstellräume; Kanton Bern
Die Frage muss objektspezifisch anhand Ihrer Pläne und Ihrem Brandschutzkonzept geklärt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Büro; Kanton Bern
Anforderungen bestehen nur, wenn das Gerät in einem horizontalen Fluchtweg aufgestellt werden soll.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton Graubünden
Im vertikalen Fluchtweg von Hochhäusern gilt für Baustoffe die Anforderung RF1 (siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Ziffer 4.2 ).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Eine Vespa und ein Rasenmäher gelten im Sinne des Brandschutzes als Motorfahrzeuge.