Nutzung: Einstellräume; Kanton Bern
Die Frage muss objektspezifisch anhand Ihrer Pläne und Ihrem Brandschutzkonzept geklärt werden. Ob die Garagen Brandabschnitte benötigen, hängt u.a. davon ab, welches Konzept Sie für die Entrauchung und die Fluchtwege vorsehen. Ohne Brandabschnitt muss für Garage I und II ein Entrauchungskonzept erstellt werden.
Weitere Informationen zu Einstellräumen und Parkings finden Sie auf Heureka, der Informationsplattform für Brandschutz.