Können in einem Verkaufsgeschäft (Fläche > 1200 m2) bei einzelnen Geschäften für Fremdmieter Brandabschnitte gebildet werden, z.B. mit brandfallgesteuerten Schiebetoren, damit Sie vom Sprinklerschutz ausgenommen werden können? Diese Geschäfte würden der Nutzung «Verkaufsräume» zugeordnet (Mischnutzung Verkaufsgeschäft und Verkaufsräume). Somit müsste dieser Brandabschnitt nur noch entraucht werden. Ist das möglich?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Ihre Überlegungen sind richtig, grundsätzlich ist das so möglich. Folgende Punkte müssen jedoch beachtet werden:

Gibt es Anforderungen an Haustechnikräume auf dem Dach eines Gebäudes, die kein Vollgeschoss darstellen (Fläche <50% der Dachfläche)? Welchen Feuerwiderstand müssen das Tragwerk des obersten Geschosses sowie das des darunterliegenden Geschosses gewährleisten? Muss der Technikraum als separater Brandabschnitt ausgebildet sein? Und muss der Technikraum über eine Treppe zugänglich sein oder reicht ein Dachausstieg?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass eine abschliessend verbindliche Beurteilung des Objekts auf diesem Forum nicht möglich ist, sondern durch die zuständige Brandschutzbehörde vorgenommen werden muss.

Folgendes können wir sagen: