Objekt: Kirche mit Mehrzweckräumen, Lager und Büros; 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Ja, dies ist eine grundsätzliche Anforderung an Brandabschnitte (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziffer 3.4, Abs. 5 und 6.):
- Brand- und Rauchabschlüsse, welche aus betrieblichen Gründen offengehalten werden, sind mit einer automatischen Schliessvorrichtung auszurüsten.
- Türen zu vertikalen Fluchtwegen sind selbstschliessend auszurüsten. Ausgenommen sind Türen zu Wohnungen, Schulzimmer, Einzelbüros und technischen Räumen.