Darf auf eine Gebäudeaufstockung mit einer brennbaren Fassade eine zweite Aufstockung erfolgen und wenn ja, wie gross muss der Abstand zwischen den Einheiten sein? Das Gebäude besitzt mehrere Eingänge.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbehaus, Aufstockung Wohnen; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Graubünden

Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihren Brandschutzplänen an die lokal zuständige Brandschutzbehörde zu wenden.

Bei einer Aufstockung kann sinngemäss die Anwendung der Sicherheitsabstandsanforderungen zwischen Gebäuden herangezogen werden, wenn eine brandschutztechnische Trennung erforderlich wird. Die Frage ist primär, ob aufgrund der Nutzung oder den übrigen Gebäudeanforderungen ein Brandabschnitt oder eine Brandmauer dazwischen vorgesehen werden müsste (z. B. bei zwei Wohnungen), oder ob die Aufstockungen als ein Brandabschnitt zusammengefasst werden könnte (z. B. bei Gewerbe- oder Dienstleistungsflächen).

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