Objekt: Gewerbehaus, Aufstockung Wohnen; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Graubünden
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihren Brandschutzplänen an die lokal zuständige Brandschutzbehörde zu wenden.
Bei einer Aufstockung kann sinngemäss die Anwendung der Sicherheitsabstandsanforderungen zwischen Gebäuden herangezogen werden, wenn eine brandschutztechnische Trennung erforderlich wird. Die Frage ist primär, ob aufgrund der Nutzung oder den übrigen Gebäudeanforderungen ein Brandabschnitt oder eine Brandmauer dazwischen vorgesehen werden müsste (z. B. bei zwei Wohnungen), oder ob die Aufstockungen als ein Brandabschnitt zusammengefasst werden könnte (z. B. bei Gewerbe- oder Dienstleistungsflächen).