Unser als erhaltenswert eingestuftes Haus ist einseitig angebaut, mit einer Brandmauer zum Nachbarn. Wir möchten nun das Dach sanieren und ein Unterdach anbringen. Was müssen wir im Zusammenhang mit der Brandschutzmauer beachten und prüfen lassen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Die Grundsatzabklärungen muss der Projektverantwortliche (in der Regel der Architekt oder der Bauleiter) zusammen mit den zuständigen Stellen und den Fachplanern machen:

Bei uns sind vier Kellerräume und der Technikraum an einen kurzen Korridor angeschlossen, der mit einer T30-Türe ins Treppenhaus mündet. Im Korridor befindet sich die Elektroverteilung – benötigt die Schrankfront eine spezielle Verkleidung oder sind Holztüren zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Brandschutzbehörde, ob der Korridor als horizontaler Fluchtweg gilt oder ob er zusammen mit den angrenzenden Räumen eine Nutzungseinheit bildet.

Wir planen bei einem Doppeleinfamilienhaus eine einschalige Betonwand als Brandmauer. An beiden Seiten schliessen Wendeltreppen an, die mit Schallschutzlagern in der Betonwand abgestützt werden. Ist das zulässig oder müsste die Brandmauer dazu doppelschalig ausgeführt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich ist es möglich, Tragwerksteile in eine Brandmauer einzulassen (siehe auch Brandschutzerläuterung 100-15 Ziff. 3.4); soweit die Stabilität der Mauer nicht beeinträchtigt wird und keine Wärme durchgeleitet wird.

Wir bauen unser Bauernhaus um und ich möchte im Treppenhaus (Feuerwiderstand EI30) ein kleines Fenster (50 x 50 cm) gegen den Pferdestall einbauen. Muss dieses auch Feuerwiderstand EI30 erfüllen? Solche Fenster sind leider enorm teuer.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Wir nehmen an, dass die Anforderung für das Treppenhaus im Fachbericht Brandschutz anlässlich des Baubewilligungsverfahrens bereits festgelegt wurde.

Wir möchten die Notausgänge aus der Tiefgarage im 1. UG mit Gittertüren für die Garagendurchlüftung zu nutzen. Eine der beiden Türen führt in einen 8 m langen Korridor und dann zu einer Aussentreppe ins Freie. Gilt diese Tür bereits als «sicherer Ort im Freien», da es danach keine Hindernisse mehr gibt und der Korridor aus Beton besteht? Oder ist der Korridor ein vertikaler Fluchtweg und bedarf einer Türe EI30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Zürich

Dies ist eine konzeptionelle Frage, die anhand der Brandschutzpläne zusammen mit der zuständigen Behörde geklärt werden muss.

Wir erstellen ein Mehrfamilienhaus mit einem Satteldach. Die Wohnungen sind mit einem Estrich getrennt. Die Innenverkleidung ist auf der Seite der Wohnung 1 x 15 Fermacell. Welche Anforderungen gelten auf der Seite des Estrichs?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Die Frage lässt sich anhand der Angaben nicht beantworten. Sie muss objektbezogen betrachtet werden. Ob ein Brandabschnitt zwischen Wohnung und Estrich gefordert ist, müsste aus den Brandschutzplänen und dem Fachbericht des Feueraufsehers hervorgehen. Ist die Erfordernis nicht definiert, müsste dies anhand des Brandschutzkonzeptes nachbearbeitet werden.