Im Kellergang unseres Hauses hängen 30 Stromzähler. Ist das zulässig? Aufgrund der vielen Kabel und grossen Keramiksicherungen erscheint mir das gefährlich.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen, Mehrfamilienhaus, Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch, Kanton Basel-Land

Anhand der Keramiksicherungen gehen wir davon aus, dass es sich um ein älteres Gebäude handelt. Die Entscheidung, ob Massnahmen im Bestand getroffen werden müssen, liegt bei den kantonalen Vollzugsbehörden (Elektrokontrolle und/oder Brandschutzbehörde). Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständige Behörde im Kanton Basel-Landschaft zu wenden.

In Neubauten sind offene Schaltgerätekombinationen in (horizontalen oder vertikalen) Fluchtwegen nicht zulässig. Für die Beurteilung ist dabei entscheidend, welchem Brandabschnitt Ihr Kellergang zugeordnet wird. Möglich wären: dem vertikalen Brandabschnitt des Treppenhauses; einem separaten Brandabschnitt des Korridors oder allenfalls dem Keller als eigener Nutzungseinheit. In den beiden ersteren Fällen sind Schutzkasten notwendig, den dritten Fall regeln die Elektroinstallationsvorschriften.

Detaillierte Infos zum Thema Schaltgerätekombinationen finden Sie auf der Informationsplattform Heureka.

 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert