Wir planen ein Laborgebäude. Die tragende Struktur ist aus Stahl mit einem aufschäumenden Brandanstrich. Die Räume müssen luftdicht an die Decke und teilweise auch an die Tragstruktur angeschlossen werden. Unser Brandschutzexperte meint, der Anstrich darf mechanisch nicht beschädigt werden, darum sei ein Anschluss darauf nicht möglich. Sehen Sie eine Lösung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Dies ist eine sehr objektspezifische Frage. Bitte nehmen Sie mit dem zuständigen Brandschutzexperten der GVB Kontakt auf, um eine passende Lösung zu finden. Folgendes lässt sich grundsätzlich dazu sagen:

Bei einem dreigeschossigen Gebäude (EG: Werkstatt, 1.OG: Büro und Lager der Werkstatt, 2. OG: Wohnung) sind das 1. OG und das 2. OG durch eine Brandschutztüre getrennt. Wenn man zwischen dem EG und dem 1. OG aus Lärmgründen eine Türe einbaut, muss diese auch Brandschutzanforderungen erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt darauf an, ob die Brandgefährdung in der Werkstatt und die Ausdehnung der Geschosse es erlauben, dass sich die Gewerbenutzung über mehrere Geschosse ausdehnt.

Gibt es Empfehlungen für das Brandlastmanagement, wie man die Brandlast in einem Raum bestimmen kann und wie gross diese maximal sein sollte? Gibt es eine Software, mit der ich bei zusätzlichen Brandlasten die Brandlast eines Raums neu berechnen kann?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Aargau

Wenn wir Sie richtig verstehen, suchen Sie nutzungsspezifische Brandbelastungswerte im Zusammenhang mit einer Brandrisikobewertung.

Auf unserem Firmenareal haben wir ein Lagergebäude in Holzbauweise. Auf dem Vorplatz möchten wir eine öffentliche Ladestation für Elektrofahrzeuge errichten. Die Holzfassade des Lagergebäudes wird dazu neu gestaltet. Gibt es diesbezüglich Anforderungen an die Baustoffe der Fassade?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Nein, in den Brandschutzvorschriften sind dazu keine Anforderungen definiert.

Eine Fluchttreppe (1.2 m breit und 2.8 m lang) soll die Ladenfläche mit dem Innenhof verbinden. Darf die Treppe mit Eiche verkleidet werden oder ist eine Brandschutzverkleidung gefordert? Und dürfte die Treppe auch schmaler als 1.2 m sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m, Kanton Zürich

Ihre Fragen können wir leider nicht abschliessend beantworten. Dies muss objektspezifisch anhand der Brandschutzpläne beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Brandschutzbehörde im Kanton Zürich.