Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Appenzell-Ausserrhoden
Situation: Das Abwasserrohr verläuft im Keller durch den Zugang an der Decke und dann in eine bestehende Abwasserleitung im Heizungsraum. Sind im Heizungsraum beim Wanddurchbruch eine Brandschutzmanschette und beim Kellerzugang eine Brandschutzverkleidung EI30 notwendig?
Sofern bei den Durchdringungen keine Fluchtwege tangiert sind, können die Rohre ohne Abschottungssysteme geführt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 3.5).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich
Wir gehen davon aus, dass Ihr Haus aus einem einzigen Brandabschnitt besteht, wie es bei Einfamilienhäusern üblich ist.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Wallis
Wenn es tatsächlich ein Einstellraum ist, das heisst, wenn der Brandabschnitt kleiner als 600m2 ist, gibt es keine Anforderungen an die Brennbarkeit der verwendeten Materialien.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton: Bern
Befestigungsdübel in einem feuerwiderstandsfähigen Bauteil dürfen dieses nicht derart schwächen, dass bei einem Ereignis der Brand über Hohlräume weitergeleitet oder in das Bauteil Hitze eingeleitet werden kann.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton Bern
Gemäss Ihrem Beschrieb wird das Gebäude vollständig in Wohnungen umgenutzt. So kommen die Brandschutzanforderungen an ein Mehrfamilienhaus zum Tragen. Eine Brandmauer ist somit nicht (mehr) notwendig. Jede Wohneinheit muss jedoch als separaten Brandabschnitt ausgebildet werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton: Basel-Stadt
Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, ob eine Brandmauer aus brandschutztechnischer und/oder baurechtlicher Sicht erforderlich ist, oder ob eine brandabschnittsbildende Wand ausreicht.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Altersheim, 11 m bis 30 m hoch
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gemäss der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» gilt: Wenn die Aussenwandbekleidungen und/oder die Dämmstoffe im Hinterlüftungsbereich aus brennbaren Materialien bestehen, müssen hinterlüftete Fassaden mit einer von der VKF anerkannten oder gleichwertigen Konstruktion ausgeführt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In der Regel wird der Lift dem Brandabschnitt des vertikalen Fluchtwegs zugeordnet. So gibt es keine Anforderung an den Feuerwiderstand zwischen Liftschacht (inkl. Liftschachttüre) und Treppenhaus. Die Schachtwand zur Nutzungseinheit hat die gleiche Feuerwiderstandsanforderung wie der vertikale Fluchtweg (REI 30 – RF1).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bitte beachten Sie, dass eine abschliessend verbindliche Beurteilung des Objekts auf diesem Forum nicht möglich ist, sondern durch die zuständige Brandschutzbehörde vorgenommen werden muss.
Folgendes können wir sagen: