Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton: Basel-Stadt
Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, ob eine Brandmauer aus brandschutztechnischer und/oder baurechtlicher Sicht erforderlich ist, oder ob eine brandabschnittsbildende Wand ausreicht. Generell gilt für Wohnbauten geringer Höhe bei brandabschnittsbildenden Wänden die Anforderung EI 30, bei Brandmauern REI 30. Die Anforderung in Ihrem Fall muss von der lokal zuständigen Behörde anhand der Bau- und Brandschutzpläne geklärt werden.