Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Zürich
Dies ist eine konzeptionelle Frage, die anhand der Brandschutzpläne zusammen mit der zuständigen Behörde geklärt werden muss. Eine Aussentreppe gilt als sicherer Ort im Sinne der Brandschutzvorschriften, wenn sie die Anforderungen an einen vertikalen Fluchtweg erfüllt. Als «im Freien» kann in der Regel das Terrain im Erdgeschoss (ab Austritt der Aussentreppe) betrachtet werden. Ob der Korridor eventuell zur Nutzfläche der Tiefgarage zugeschlagen werden kann, hängt auch von den vorhandenen Fluchtwegdistanzen ab.