Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Zürich
Dies ist eine konzeptionelle Frage, die anhand der Brandschutzpläne zusammen mit der zuständigen Behörde geklärt werden muss. Eine Aussentreppe gilt als sicherer Ort im Sinne der Brandschutzvorschriften, wenn sie die Anforderungen an einen vertikalen Fluchtweg erfüllt. Als «im Freien» kann in der Regel das Terrain im Erdgeschoss (ab Austritt der Aussentreppe) betrachtet werden. Ob der Korridor eventuell zur Nutzfläche der Tiefgarage zugeschlagen werden kann, hängt auch von den vorhandenen Fluchtwegdistanzen ab.
Frage: Ineiner Tiefgarage von 8 Plätzen, ist der einzige Ausgang durch das offene Tor,
solte das Tor,wrum auch immer von innen nicht mehr öffnen lassen ist man eingspehrt.
Ist es gestatet ein solches Tor zunutzen? Oder breuchte es eine Schlupftüre im Tor,
um ins Freie zu gelangen?
Neue Tore müssen nach den heutigen Regeln der Technik über eine Notausgangsfunktion, z.B. über eine «Schlupftüre», verfügen. Ein nachträglicher Einbau wird in der Regel nicht verlangt. Voraussetzung ist jedoch, dass sich das Tor jederzeit ohne Schlüssel und ohne grossen Kraftaufwand von innen öffnen lässt, auch bei Stromausfall.