Nutzung: Einstellräume; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Basel-Land
Beschichtungen bis 1,5 mm fallen brandschutztechnisch nicht ins Gewicht. Einschränkungen gibt es bloss bei Beschichtungen, die den Untergrund mit Brandschutzfunktion direkt beeinflussen können, wie etwa bei reaktiven Brandschutzbeschichtungen oder Brandschutzverglasungen.
Auf allgemein anerkannten Bauprodukten (wie z. B. Beton, Backstein, Gips, Holz und Holzwerkstoffe) ist ein Graffiti brandschutztechnisch unbedenklich.