Bei einem Brand oder einem Störfall müssen die Blaulichtorganisationen, z.B. Feuerwehren, Polizei oder Sanität, schnell reagieren. Dazu brauchen sie raschen Zugang zu Informationen. Bei besonderen Objekten sind die Ereignisdienste deshalb auf Einsatzpläne angewiesen. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) bietet Verantwortlichen im Kanton Bern einen Leitfaden, um die Beteiligten bei der Erarbeitung der Einsatzpläne zu unterstützen. Er kann aber auch in anderen Kantonen als Hilfestellung dienen.
Neu auf Heureka: Treffsichere Suche nach Stichwort
Die Infoplattform für Brandschutz «Heureka» ist noch benutzerfreundlicher geworden: Anstatt der Betaversion steht neu eine treffsichere Stichwortsuche zur Verfügung: Zu Ihren Suchbegriffen finden Sie alle relevanten Beiträge – in den Fachthemen, in den Ausführungen zu den Nutzungen, im Glossar, in den gesetzlichen Bestimmungen, auf dem Forum Brandschutz und auf der Website der Gebäudeversicherung Bern.
Einliegerwohnung: Präzisierung der Brandschutzvorschriften
Bei einem Neubau wurde nachträglich eine Rauchklappensteuerung eingebaut, obwohl im Keller bereits eine Steuerung mit Schlüsselschalter zum Öffnen und Schliessen der Klappe installiert ist. Nun stellt sich die Frage, ob der Schlüsselschalter ausreicht oder ob der mitgelieferte Raumthermostat im Liftschacht montiert werden muss, damit die Klappe automatisch gesteuert wird.
So sind Raum und Galerie definiert
Sind Sie unsicher, in welche Nutzung Ihr Projekt gehört? Schlagen Sie auf Heureka nach.
Je nach Nutzung des Gebäudes sind andere Brandschutzmassnahmen gefordert.
Wenn Sie unsicher sind, in welche Nutzung Ihr Projekt gehört, schlagen Sie auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka im Glossar nach. Suchen Sie dort im Alphabet nach Ihrem Begriff, z.B. nach Wohngruppe, Backstube, Berghütte oder Marktstand.
Wie müssen Installationsschächte in geschossübergreifenden Wohnungen erstellt werden?
Die Situation: In einem Mehrfamilienhaus sind die Wohnungen geschossübergreifend (EG/1.OG) angeordnet. Die Decke ist daher nicht brandabschnittsbildend. Gemäss der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.6.1, Absatz 1 sind die Installationen über mehrere Geschosse grundsätzlich in brandabschnittsbildenden Installationsschächten zu führen. Ausnahmen sind in den Absätzen 2a und 2b beschrieben mit einem Verweis auf Ziffer 3.5: « … in brandabschnittsbildenden Bauteilen sind (….) Leitungsdurchführungen feuerwiderstandsfähig zu verschliessen». Die Geschossdecke ist nicht brandabschnittsbildend. Daher stellt sich die Frage, ob der Installationsschacht innerhalb einer Wohnung zwingend EI 30 ausgeführt werden muss.
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m
Gebäudegeometrie anstatt Anzahl Geschosse
Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 werden die Brandschutzmassnahmen nicht mehr aufgrund der Anzahl Geschosse, sondern aufgrund der Gebäudehöhe festgelegt. Die Einstufung der Gebäudehöhen orientiert sich an den Möglichkeiten der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.
Was heisst «ausreichend gelüftet»?
Um gefährliche, leichtbrennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt < 30° Grad) vorschriftsgemäss lagern zu können, muss ein Raum «ausreichend gelüftet» sein. Das gilt zum Beispiel bei der Lagerung von Gasflaschen für den Grill oder bei Chemikalien für den Schulunterricht. Doch was heisst «ausreichend gelüftet»?