Die Brandschutzvorschriften machen keine Aussage darüber, was als Einliegerwohnung gilt. Die GVB hat den Begriff für den Kanton Bern präzisiert:
Als Einliegerwohnung wird im Kanton Bern eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus definiert, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist.
Aus der Funktion als untergeordnete Wohnung ergibt sich, dass die Einliegerwohnung nicht zwingend einen direkten Wohnungszugang vom Freien aus haben muss.
Sie finden die Definition auch auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» im «Glossar».