Gebäudegeometrie anstatt Anzahl Geschosse

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 werden die Brandschutzmassnahmen nicht mehr aufgrund der Anzahl Geschosse, sondern aufgrund der Gebäudehöhe festgelegt. Die Einstufung der Gebäudehöhen orientiert sich an den Möglichkeiten der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.

Folgende Gebäudekategorien sind definiert:

a) Gebäude geringer Höhe: bis 11 m hoch
b) Gebäude mittlerer Höhe: 11m bis 30 m hoch
c) Hochhäuser: höher als 30 m
d) Gebäude mit geringen Abmessungen: max. 2 Geschosse über Terrain, max. 1 Geschoss unter Terrain, Summe aller Geschossflächen bis 600m2, keine Nutzung für schlafende Personen mit Ausnahme einer Wohnung, keine Nutzung als Kinderkrippe, Räume mit grosser Personenbelegung nur im Erdgeschoss.
e) Nebenbauten: eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche < 150m2

Was als Gebäudehöhe gilt, lesen Sie im Praxistipp «Gebäudehöhe richtig messen».

 

Welche Änderungen bringt die neue Einteilung?

  • Die Hochhausgrenze ist neu 30m. Für Gebäude mit Flachdach bringt dies eine Erleichterung: Es können ein bis zwei Stockwerke mehr erstellt werden, ohne dass das Gebäude als Hochhaus gilt.
  • Für kleinere Gebäude ist neu die Kategorie «Gebäude mit geringen Abmessungen» definiert. Bei Bauten dieser Kategorie werden keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerken, Wänden und Decken gestellt. Ausgenommen sind spezielle Nutzungen. Weitere Informationen dazu gibt der Praxistipp «Spezialfall Gebäude mit geringen Abmessungen»
  • Die Messweisen sind einheitliche nach IVBH (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe).

Im Rahmen der neuen Kategorisierung wurden auch die Anforderungen der schweizerischen Harmonisierung der Baubegriffe erfüllt. Während einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020 kann es im Kanton Bern Differenzen gegenüber den baupolizeilichen Bestimmungen geben.

Eine weitere wichtige Neuerung in diesem Zusammenhang: Die Brandschutzvorschriften 2015 sind baustoffneutral. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen brennbarer und nicht brennbarer Bauweise. Damit sind auch die Anforderungen innerhalb einer Gebäudekategorie unabhängig von der Bauweise. Nutzungsabhängig können Anforderungen an die Materialisierung gestellt werden, zum Beispiel an Fluchtwege in Beherbergungsbetrieben (a) oder aus Räumen mit grosser Personenbelegung.

Fazit: Mit der neuen Einteilung in Gebäudekategorien ist die Anwendung der Brandschutzvorschriften deutlich einfacher geworden.

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie zum Beispiel in der 1-15 Brandschutznorm und in der Brandschutzrichtlinie 10-15 «Begriffe und Definitionen» der VKF.

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