Aus Sicht des Brandschutzes ist der Raumthermostat nicht notwendig.
Die Komponente gehört zum Lift und soll wahrscheinlich verhindern, dass die Anlage überhitzt. Dies muss mit dem Lieferanten der Liftanlage geklärt werden. Wenn dieser einen Raumthermostat fordert, um die Anlage vor Überhitzung zu schützen, muss er eingebaut werden.
Hinweis zur Notwendigkeit einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA)
Wenn das Projekt nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 bewilligt wurde, benötigt der Luftschacht keine RWA.
Wurde es hingegen nach den Brandschutzvorschriften BSV 2003 bewilligt, ist im Liftschacht eine RWA gefordert, ausser es wurde im Nachhinein etwas anderes mit der zuständigen Brandschutzbehörde vereinbart. In diesem Fall muss der Schlüsselschalter im Eingangsgeschoss (Feuerwehrzugang) positioniert werden. Wenn der Keller nicht als Feuerwehrzugang gilt, ist der Schlüsselschalter dort also an der falschen Stelle positioniert.
Informationen zum Thema finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen».
Vielen Dank für diesen Beitrag! Als Feuerwehrkommandant hatte ich gestern eine Diskussion mit dem Verwalter eines Mehrfamilienhauses, der partout nicht glauben wollte, dass der Schlüsselschalter in den Eingangsbereich des Gebäudes gehört. Ich werde ihm diesen Beitrag auf jeden Fall mal vorbeibringen…;-)