In den Brandschutzvorschriften wird bei Einstellhallen u.a. eine Unterscheidung nach Fläche gemacht (grösser oder kleiner als 600 m2). Welche Vorschriften gelten für Einstellhallen mit weniger als 600 m2 und welches sind die Unterschiede zu grösseren Garagen?
Leitfaden «Betriebseigene Interventionskräfte»
Je nach Risiko kann ein Betrieb zur Verbesserung der Schutzzielerreichung eine Interventionsgruppe Brandschutz (IvG) oder eine Betriebsfeuerwehr (BFW) aufbauen. Im Leitfaden «Betriebseigene Interventionskräfte» beschreibt die Gebäudeversicherung Bern (GVB) für den Kanton Bern, wie diese Strukturen aufgebaut und organisiert werden. Er kann auch in anderen Kantonen als Hilfestellung dienen.
Gibt es spezielle Brandschutzvorschriften für Einfamilienhäuser?
Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 orientieren sich an der Nutzung und der Grösse des Gebäudes. Für Einfamilienhäuser sind andere Brandschutzmassmassnahmen gefordert als in einem Industriebetrieb oder in einem Hotel.
Sind Treppenstufen hinter einem Notausgang erlaubt?
Die Situation: In einem Kino führen 4 Notausgänge aus einem Raum mit grosser Personenbelegung direkt ins Freie. Sie sind aber nicht ebenerdig, hinter den Türen sind Einzel- bzw. Treppenstufen. Ziffer 3.5.1 der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» verbietet Stufen in horizontalen Fluchtwegen. Ist hinter den Notausgängen wie bei einem Treppenhaus eine Plattform von 1.2m x 1.2m gefordert?
Welche Anforderungen gelten an neue Fenster, wenn die geforderten Brandschutzabstände unterschritten werden?
In einem Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen und einer Einliegerwohnung sind auf 2 Etagen 2 Handfeuerlöscher installiert. Sie sind aus dem Jahr 1992 und wurden nie kontrolliert. Sind die Feuerlöscher noch funktionstüchtig? Müssen diese nicht in einem bestimmten Zeitraum kontrolliert werden oder abgebaut werden, wenn die schon 24 Jahre alt sind?
Leitfaden «Einsatzpläne für Ereignisdienste»
Bei einem Brand oder einem Störfall müssen die Blaulichtorganisationen, z.B. Feuerwehren, Polizei oder Sanität, schnell reagieren. Dazu brauchen sie raschen Zugang zu Informationen. Bei besonderen Objekten sind die Ereignisdienste deshalb auf Einsatzpläne angewiesen. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) bietet Verantwortlichen im Kanton Bern einen Leitfaden, um die Beteiligten bei der Erarbeitung der Einsatzpläne zu unterstützen. Er kann aber auch in anderen Kantonen als Hilfestellung dienen.
Neu auf Heureka: Treffsichere Suche nach Stichwort
Die Infoplattform für Brandschutz «Heureka» ist noch benutzerfreundlicher geworden: Anstatt der Betaversion steht neu eine treffsichere Stichwortsuche zur Verfügung: Zu Ihren Suchbegriffen finden Sie alle relevanten Beiträge – in den Fachthemen, in den Ausführungen zu den Nutzungen, im Glossar, in den gesetzlichen Bestimmungen, auf dem Forum Brandschutz und auf der Website der Gebäudeversicherung Bern.