Wann ist das Brandrisiko klein und wann gross?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften kommt der Begriff „Brandrisiko“ immer wieder vor. So kann z. B. der Aufstellungsraum einer Pelletheizung bei einem geringen Brandrisiko auch für andere Zwecke genutzt werden. Oder ein erhöhtes Brandrisiko kann dazu führen, dass ein Gebäude in eine höhere QS-Stufe eingeteilt wird.

Neues Stand-der-Technik-Papier von feusuisse

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften lassen für individuell gebaute und seriell gefertigte Feuerstätten Spielraum. In Zusammenarbeit mit der VKF präzisiert und ergänzt der Branchenverband feusuisse die Vorschriften im Stand-der-Technik-Papier «Ofen- und Cheminéebau».

So berechnen Sie die Personenbelegung

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Welcher Feuerwiderstand bei einem Tragwerk gefordert ist oder wie viele Ausgänge aus einem Gebäude führen müssen, ist unter anderem abhängig von der Anzahl Personen, die sich in einem Raum aufhalten können.

In den Brandschutzvorschriften wird bei Einstellhallen u.a. eine Unterscheidung nach Fläche gemacht (grösser oder kleiner als 600 m2). Welche Vorschriften gelten für Einstellhallen mit weniger als 600 m2 und welches sind die Unterschiede zu grösseren Garagen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Unterstände und Einstellräume bis 600 m2 Fläche gelten als «Räume zum Einstellen von Motorfahrzeugen», ab einer Fläche von 600 m2 beginnt die Kategorie «Parking».

Leitfaden «Betriebseigene Interventionskräfte»

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Je nach Risiko kann ein Betrieb zur Verbesserung der Schutzzielerreichung eine Interventionsgruppe Brandschutz (IvG) oder eine Betriebsfeuerwehr (BFW) aufbauen. Im Leitfaden «Betriebseigene Interventionskräfte» beschreibt die Gebäudeversicherung Bern (GVB) für den Kanton Bern, wie diese Strukturen aufgebaut und organisiert werden. Er kann auch in anderen Kantonen als Hilfestellung dienen.

Sind Treppenstufen hinter einem Notausgang erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: In einem Kino führen 4 Notausgänge aus einem Raum mit grosser Personenbelegung direkt ins Freie. Sie sind aber nicht ebenerdig, hinter den Türen sind Einzel- bzw. Treppenstufen. Ziffer 3.5.1 der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» verbietet Stufen in horizontalen Fluchtwegen. Ist hinter den Notausgängen wie bei einem Treppenhaus eine Plattform von 1.2m x 1.2m gefordert?

In einem Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen und einer Einliegerwohnung sind auf 2 Etagen 2 Handfeuerlöscher installiert. Sie sind aus dem Jahr 1992 und wurden nie kontrolliert. Sind die Feuerlöscher noch funktionstüchtig? Müssen diese nicht in einem bestimmten Zeitraum kontrolliert werden oder abgebaut werden, wenn die schon 24 Jahre alt sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Lebenserwartung eines Feuerlöschers beträgt je nach Hersteller oder Modell 15 bis 20 Jahre. Ihre 24 Jahre alten Feuerlöscher werden wahrscheinlich nicht mehr einwandfrei funktionieren.

Leitfaden «Einsatzpläne für Ereignisdienste»

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei einem Brand oder einem Störfall müssen die Blaulichtorganisationen, z.B. Feuerwehren, Polizei oder Sanität, schnell reagieren. Dazu brauchen sie raschen Zugang zu Informationen. Bei besonderen Objekten sind die Ereignisdienste deshalb auf Einsatzpläne angewiesen. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) bietet Verantwortlichen im Kanton Bern einen Leitfaden, um die Beteiligten bei der Erarbeitung der Einsatzpläne zu unterstützen. Er kann aber auch in anderen Kantonen als Hilfestellung dienen.