Je nach Risiko kann ein Betrieb zur Verbesserung der Schutzzielerreichung eine Interventionsgruppe Brandschutz (IvG) oder eine Betriebsfeuerwehr (BFW) aufbauen. Im Leitfaden «Betriebseigene Interventionskräfte» beschreibt die Gebäudeversicherung Bern (GVB) für den Kanton Bern, wie diese Strukturen aufgebaut und organisiert werden. Er kann auch in anderen Kantonen als Hilfestellung dienen.
Der Leitfaden umschreibt die Aufgaben und Organisationsformen einer IvG respektive einer BFW. Bei der Erarbeitung des Leitfadens hat die GVB darauf geachtet, dass IvG und BFW auf die betriebsspezifischen Gegebenheiten ausgelegt werden können. So werden neben den sicherheitsrelevanten Faktoren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt.
Wann ein Betrieb eine IvG oder eine BFW betreiben muss, hängt von der Gefährdung der Personen, der Umwelt, und der Sachwerte, aber auch von ökonomischen Aspekten ab. Keine der beiden Interventionsstrukturen kann bauliche oder technische Brandschutzmassnahmen kompensieren.
Die IvG ist eine freiwillige Organisationsform und wird von der Fachstelle Brandschutz empfohlen. Bei der Erarbeitung von Konzepten für die IvG ist die örtliche Feuerwehr miteinzubeziehen. Die Aufsicht der IvG obliegt dem Betrieb (Eigenverantwortung).
Eine BFW kann bei spezifischen Risiken von der Brandschutzbehörde oder vom kantonalen Labor (Störfallbetriebe) angeordnet werden. Der Prozess zur Prüfung einer BFW wird durch die Brandschutzbehörde, das kantonale Labor oder die örtliche Feuerwehr angestossen. Die unmittelbare und damit organisatorisch verantwortliche Aufsicht über die BFW liegt bei der örtlichen Feuerwehr, die mittelbare, d.h. fachliche Aufsicht hingegen beim Feuerwehrinspektorat des Kantons Bern.
Den Leitfaden finden Sie auf my Feuerwehr.ch (Login erforderlich)