Unterstände und Einstellräume bis 600 m2 Fläche gelten als «Räume zum Einstellen von Motorfahrzeugen», ab einer Fläche von 600 m2 beginnt die Kategorie «Parking».
Die geforderten Brandschutzmassnahmen für beide Fälle sind auf der Infoplattform Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» übersichtlich zusammengestellt.