In den Brandschutzvorschriften wird bei Einstellhallen u.a. eine Unterscheidung nach Fläche gemacht (grösser oder kleiner als 600 m2). Welche Vorschriften gelten für Einstellhallen mit weniger als 600 m2 und welches sind die Unterschiede zu grösseren Garagen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Unterstände und Einstellräume bis 600 m2 Fläche gelten als «Räume zum Einstellen von Motorfahrzeugen», ab einer Fläche von 600 m2 beginnt die Kategorie «Parking».

Die geforderten Brandschutzmassnahmen für beide Fälle sind auf der Infoplattform Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» übersichtlich zusammengestellt.