Sind Treppenstufen hinter einem Notausgang erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: In einem Kino führen 4 Notausgänge aus einem Raum mit grosser Personenbelegung direkt ins Freie. Sie sind aber nicht ebenerdig, hinter den Türen sind Einzel- bzw. Treppenstufen. Ziffer 3.5.1 der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» verbietet Stufen in horizontalen Fluchtwegen. Ist hinter den Notausgängen wie bei einem Treppenhaus eine Plattform von 1.2m x 1.2m gefordert?

Nutzung: Kino

Aufgrund Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass die Notausgänge direkt ins Freie führen und direkt an den Raum mit grosser Personenbelegung angrenzen, also nicht über einen horizontalen Fluchtweg erreicht werden müssen.

Der aufgeführte Artikel aus der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» verbietet Einzelstufen in horizontalen Fluchtwegen, da flüchtende Personen keine Stufe erwarten und schnell darüber fallen könnten.

Treppen oder Stufen im Freien, die hinter einem Notausgang liegen, fallen nicht unter diese Regelung. Dort sind Einzelstufen zulässig. Sie müssen jedoch für die Berechnung der benötigten Fluchtwegbreiten berücksichtigt werden (Flüchten über Treppen).

Da die Türen in Fluchtwegrichtung öffnen müssen, braucht es hinter der Tür vor der Einzelstufe bzw. vor der Treppe ein Podest (Tiefe mindestens 1.2m), damit erstens die Türe öffnen kann und zweitens flüchtende Personen nicht direkt nach der Türe ins Leere stolpern.

4 Gedanken zu “Sind Treppenstufen hinter einem Notausgang erlaubt?”

  1. Guten Tag

    Darf ein Fenster in einem öffentlichen Raum als zweiter Notausgang geltend gemacht werden?
    (Raum 138m2 max 100 Leute)

    1. Es kommt auf die Art des Fensters an. Die meisten Fenster erfüllen die Anforderungen an Notausgänge nicht. Diese sind insbesondere die Breite von mindestens 90 cm, die Höhe von mindestens 200 cm, keine Behinderung durch die Stufenhöhe, die Öffnung der Fensterflügel in Fluchtrichtung, ein Notausgangverschluss sowie keine Behinderung durch Storen. Fenstertüren oder raumhohe Fenster kommen als Notausgang in Frage, wenn sie diese Anforderungen erfüllen.

  2. Meine Baubehörde (Kreis SÜW/Landau) traktiert mich mit der Forderung nach einer nur 3-stufigen Treppe (statt gewollter Einzelstufen) in einem nur kurzen (ca. 5m) Fluchtweg in einem Altenpflegeheimbestandsbau, der einen Anbau mit ca. 35cm Höhenunterschied, auf der Flucht ansteigend, erfordet (Alter im Mittel 85 Jahre, mit zahlreichen Behinderungen und Hilfsmitteln (Rollstuhl, Rollator, Gehstock u.a.).
    Abgesehen davon, dass ein Altenflegeheim für dessen Bewohner (um die geht es!) keine Arbeitsstätte ist und dort auch nicht z.B. Munition hergestellt wird, ist diese Forderung m.E. Nonsens, da nicht das gewollte Ziel, eine möglichst sichere Flucht zu ermöglichen damit gefördert wird, sondern – im Gegenteil – nur unnötige, unüberwindliche Hinder-nisse aufgebaut werden. Mit den genannten Hilfsmitteln ist eine 3-stufige Treppe nicht überwindbar, auf keinen Fall mit Rollstuhl oder Rollator, fraglich mit Gehstock.
    Das «Übersehen» einer Stufe dürfte bei der nur sehr eingeschränkten Fluchtgeschwindigkeit der Bewohner kein wirkliches Thema sein – das komplette Scheitern an einer 3-stufigen Treppe dagegen sehr wohl.
    Gibt es Literatur dazu? Argumentationshilfen? Ratschläge der Fachleute? wäre für Hilfe sehr dakbar!

    1. Bitte beachten Sie, dass wir nur über die Brandschutzvorschriften in der Schweiz Auskunft geben können. Wir können nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage die Forderung nach drei Stufen gestellt wurde. Wir empfehlen Ihnen, den Dialog mit der Behörde zu suchen, die diese Anforderung definiert hat.

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