Sind Treppenstufen hinter einem Notausgang erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: In einem Kino führen 4 Notausgänge aus einem Raum mit grosser Personenbelegung direkt ins Freie. Sie sind aber nicht ebenerdig, hinter den Türen sind Einzel- bzw. Treppenstufen. Ziffer 3.5.1 der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» verbietet Stufen in horizontalen Fluchtwegen. Ist hinter den Notausgängen wie bei einem Treppenhaus eine Plattform von 1.2m x 1.2m gefordert?

Nutzung: Kino

Aufgrund Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass die Notausgänge direkt ins Freie führen und direkt an den Raum mit grosser Personenbelegung angrenzen, also nicht über einen horizontalen Fluchtweg erreicht werden müssen.

Der aufgeführte Artikel aus der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» verbietet Einzelstufen in horizontalen Fluchtwegen, da flüchtende Personen keine Stufe erwarten und schnell darüber fallen könnten.

Treppen oder Stufen im Freien, die hinter einem Notausgang liegen, fallen nicht unter diese Regelung. Dort sind Einzelstufen zulässig. Sie müssen jedoch für die Berechnung der benötigten Fluchtwegbreiten berücksichtigt werden (Flüchten über Treppen).

Da die Türen in Fluchtwegrichtung öffnen müssen, braucht es hinter der Tür vor der Einzelstufe bzw. vor der Treppe ein Podest (Tiefe mindestens 1.2m), damit erstens die Türe öffnen kann und zweitens flüchtende Personen nicht direkt nach der Türe ins Leere stolpern.