In einem Neubau soll im Keller eine Holztrennwand mit Schiebetür eingebaut werden (Holz-Ständerbau mit Balken 100x100mm, beidseitig mit OSB Platten, 18mm E1, belegt). Muss das verwendete Material bzw. die Türe den Feuerwiderstand E30 einhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Reihen-Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

In Einfamilienhäusern und innerhalb von Reiheneinfamilienhäusern werden grundsätzlich keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Bauteilen gestellt.

Brandmauern und ihr Feuerwiderstand

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Brandmauern sind nicht zu verwechseln mit brandabschnittsbildenden Wänden oder Decken. Diese sorgen lediglich dafür, dass ein Brand nicht in benachbarte Brandabschnitte übergreift. Die Anforderungen an eine Brandmauer sind höher: Sie muss auch dann stehen bleiben, wenn das Gebäude auf einer Seite der Mauer einbricht.

Ich möchte eine Brandschutzmauer zwischen einem dreistöckigen Wohnhaus und der angebauten Scheune mit Werkstatt und Garage errichten. In der Scheune sollen später Wohnungen gebaut werden. Was ist zu beachten betreffend Ziegelsteindicke oder speziellen Steinen? Beraten Sie auch vor Ort?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus mit Scheune, Werkstatt, Garage und Schafstall, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wenn die Gebäude ausschliesslich als Wohnungen genutzt werden, ist keine Brandmauer notwendig. Jede Wohnung muss jedoch als separater Brandabschnitt mit 30 Minuten Feuerwiderstand ausgebildet sein.