Unser Veloabstellraum, der von der Tiefgarage her zugänglich ist, ist mit einer Brandschutztüre mit automatischem Türschliesser ausgestattet. Aufgrund der Feuchtigkeit kommt es zu Schimmelbildung und wir suchen eine Lösung für die Lüftung. Ist dort überhaupt eine Brandschutztüre obligatorisch oder könnten wir auch eine offene Gittertüre montieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch

Ihre Frage ist objektbezogen. Wir können Sie deshalb nicht abschliessend beantworten.

Grundsätzlich ist es möglich, einen Veloabstellraum offen mit einem Parking zu verbinden. Brandschutztechnisch gehören in diesem Fall Parking und Veloraum in die gleiche Nutzung.

Ich besitze zwei Autos, das eine benütze ich nur im Winter. Ich bewahre darin zwei Sätze Pneus und etwas Werkzeug auf. Es steht in einer Tiefgarage. Kann mir der Vermieter vorschreiben, dass ich die Ware aus dem Auto entfernen muss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum

Was in einem Parking gelagert werden kann, hängt davon ab, ob es ein privates Parking oder eine öffentliche Einstellhalle ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka. 

Die Einstellhalle eines Mehrfamilienhauses besteht aus drei Abschnitten, die alle weniger als 600 m2 gross sind. Dürfen die Ausgänge aus den Treppenhäusern direkt auf die Fahrbahn führen? Unter welchen Voraussetzungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage kann nur im Kontext der gesamtheitlichen Brandschutzplanung des Objekts beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Brandschutzplänen an die zuständige Behörde in Ihrem Kanton. Was wir unabhängig der Situation sagen können:

Die Verwaltung unseres Mehrfamilienhauses verlangt, dass alles Material ausser Auto und Pneus aus der Tiefgarage entfernt oder in Brandschutzschränken gelagert wird. Welche Vorschriften gelten bezüglich der Lagerung und wo finde ich Brandschutzschränke?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Tessin

Wir gehen davon aus, dass Ihre Tiefgarage nicht grösser als 600 m2 ist. In diesem Fall dürfen Sie gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften Material lagern. Der Verwaltung ist es jedoch nicht verboten, über die Vorschriften hinaus Massnahmen zu verlangen.

In unserem Parking werden die Fahrzeuge mit einer Palettenverschiebungsanlage parkiert. Wie müssen die Fluchtweglängen berechnet werden? Müssen Hindernisse umgangen werden oder ist die direkte Distanz massgebend? Welche Fluchtweglängen gelten (35 m nach VKF) oder die 70 m wie bei Regallagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Öffentliches Parkhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Ihre Frage können wir nicht abschliessend beantworten.

Grundsätzlich gilt: