Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ist Ihnen bewusst, dass Sie Heureka mitgestalten? Aufgrund Ihrer zahlreichen Fragen haben wir die Anforderungen an «Einstellräume und Parkings» in einer neuen Nutzung aufbereitet. Zudem finden Sie nun unter der Nutzung «Landwirtschaft» ausführliche Informationen zu den Anforderungen an die Gebäude.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ihre Annahme ist korrekt. Es reicht aus, wenn Fenster, Türen oder Tore im Brandfall geöffnet werden können.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnüberbauung, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
In Wohnbauten sind Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall zu empfehlen. Detaillierte Informationen, in welchen Fällen Feuerlöscher gefordert sind, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung Wohnen und im Beitrag «Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?».
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einstellraum, Kanton Bern
Eine Übersicht zum Thema finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings».
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Ob eine solche Lagerung in Ihrem konkreten Fall erlaubt ist, lässt sich anhand der Angaben nicht definitiv sagen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Für elektrische Geräte wie Tiefkühltruhen gibt es verschiedene Normen, die Brandschutzvorschriften enthalten jedoch keine Regelungen dazu.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einstellraum, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Wir gehen davon aus, dass es sich um die Garage eines Einfamilienhauses handelt. In diesem Fall können die Vorschriften zur Lagerung von Gegenständen in Gebäuden sinngemäss abgeleitet werden:
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einstellraum, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Aus Sicht des Brandschutzes macht es keinen Unterschied, ob Material und Geräte auf einem Parkplatz oder in einem vergitterten Raum deponiert sind.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Lösung ist eine elektrische Absicherung der Aussentüre nach SN EN 13637.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einstellraum, Hochhaus, Kanton Bern
Einstellhallen unterliegen grundsätzlich der Eigenverantwortung. Im Kanton Bern gibt es dafür keine gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Kontrollen.