Objekt: Einstellraum
Als Mindestanforderung müsste der Teppich der Brandverhaltensgruppe RF3 (cr) zugeordnet werden können (vgl. Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Kap. 4.2), d.h. er muss eine Klassifizierung nach SN EN 13501-1 (mind. Dfl-s2 oder Efl) aufweisen. Ob die Anforderung erfüllt ist, geht aus Ihren Angaben nicht hervor. Möglicherweise kann der Hersteller Auskunft über das Brandverhalten des Produkts geben.
Vorsicht ist jedoch im Bereich von heissen Oberflächen mit Wärmeabstrahlung geboten, z. B. bei Auspuffen und Katalysatoren. Es ist in der Verantwortung des Fahrzeughalters, das Auto so abzustellen, dass davon keine Gefahr ausgeht. Aus diesem Grund ist in der Regel ein Bodenbelag der Brandverhaltensgruppe RF1 zielführender.