In unserer Sammelgarage wurde ein neues Garagentor mit einer Fluchttüre in der Mitte eingebaut. Die Türe ist 1.77 m hoch, 0.95 m breit und hat eine Schwelle von 19 cm. Wie hoch darf die Schwelle sein und ist die Türe mit 1.77 genügend hoch?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnüberbauung mit 5 Häusern à 8 Wohnungen, Einstellraum mit 45 Parkplätzen, bis 11 m hoch, Kanton Zürich

Wie hoch eine Schwelle sein darf, ist in den Brandschutzvorschriften nicht geregelt. Massgebend sind hier die Regeln der Baukunde. Die maximal erlaubte Höhe von Schwellen finden Sie in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten».

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