Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie Fahrzeughalle, Landwirtschaft; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Der Abstand wird zwischen den Fassaden gemessen (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 2.1).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Die Grundsatzabklärungen muss der Projektverantwortliche (in der Regel der Architekt oder der Bauleiter) zusammen mit den zuständigen Stellen und den Fachplanern machen:
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Nein. Eine Fixierung, um selbstschliessende Brandschutztüren offen zu halten, widerspricht dem Sinn dieser Türen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Aargau
Diese Frage muss objektspezifisch anhand Ihrer Brandschutzpläne durch die zuständige Brandschutzbehörde beantwortet werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Brandschutzbehörde, ob der Korridor als horizontaler Fluchtweg gilt oder ob er zusammen mit den angrenzenden Räumen eine Nutzungseinheit bildet.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton Zürich
Wenn der Raum als eigener Brandabschnitt ausgebildet ist, vor allem gegen den Fluchtweg, spricht aus Brandschutzsicht grundsätzlich nichts gegen eine Aufbewahrung von Material.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Büro; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Aussenwände stellen im Normalfall keine Brandabschnitte dar, darum müssen auch keine Brandschutzklappen vorgesehen werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Grundsätzlich ist es möglich, Tragwerksteile in eine Brandmauer einzulassen (siehe auch Brandschutzerläuterung 100-15 Ziff. 3.4); soweit die Stabilität der Mauer nicht beeinträchtigt wird und keine Wärme durchgeleitet wird.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Einstellräume; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Basel-Land
Beschichtungen bis 1,5 mm fallen brandschutztechnisch nicht ins Gewicht.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Aus Sicht des Brandschutzes dürfen Motorfahrräder in Einstellräumen für Fahrräder abgestellt werden.