Ich möchte eine freistehende Fahrzeughalle für meinen landwirtschaftlichen Betrieb errichten. Wird der Brandschutzabstand von der Parzellengrenze oder von der Fassade des nebenstehenden Gebäudes gemessen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie Fahrzeughalle, Landwirtschaft; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Der Abstand wird zwischen den Fassaden gemessen (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 2.1).

Unser als erhaltenswert eingestuftes Haus ist einseitig angebaut, mit einer Brandmauer zum Nachbarn. Wir möchten nun das Dach sanieren und ein Unterdach anbringen. Was müssen wir im Zusammenhang mit der Brandschutzmauer beachten und prüfen lassen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Die Grundsatzabklärungen muss der Projektverantwortliche (in der Regel der Architekt oder der Bauleiter) zusammen mit den zuständigen Stellen und den Fachplanern machen:

Bei uns sind vier Kellerräume und der Technikraum an einen kurzen Korridor angeschlossen, der mit einer T30-Türe ins Treppenhaus mündet. Im Korridor befindet sich die Elektroverteilung – benötigt die Schrankfront eine spezielle Verkleidung oder sind Holztüren zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Brandschutzbehörde, ob der Korridor als horizontaler Fluchtweg gilt oder ob er zusammen mit den angrenzenden Räumen eine Nutzungseinheit bildet.

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Dürfen wir in einem fensterlosen, nicht ausgebauten Raum (im Keller, ca. 15 m2 gross, beherbergt lediglich einige Serviceleitungen), Gegenstände wie Fahrräder, Altglas, Weihnachtsdeko etc. lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton Zürich

Wenn der Raum als eigener Brandabschnitt ausgebildet ist, vor allem gegen den Fluchtweg, spricht aus Brandschutzsicht grundsätzlich nichts gegen eine Aufbewahrung von Material.

Wir planen bei einem Doppeleinfamilienhaus eine einschalige Betonwand als Brandmauer. An beiden Seiten schliessen Wendeltreppen an, die mit Schallschutzlagern in der Betonwand abgestützt werden. Ist das zulässig oder müsste die Brandmauer dazu doppelschalig ausgeführt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich ist es möglich, Tragwerksteile in eine Brandmauer einzulassen (siehe auch Brandschutzerläuterung 100-15 Ziff. 3.4); soweit die Stabilität der Mauer nicht beeinträchtigt wird und keine Wärme durchgeleitet wird.