Müssen bei nachträglich in der Fassade eingebauten Ventilatoren Brandschutzklappen angebracht werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Büro; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich

Aussenwände stellen im Normalfall keine Brandabschnitte dar, darum müssen auch keine Brandschutzklappen vorgesehen werden. Werden objektbezogene Feuerwiderstandsanforderungen an Aussenwände gestellt (z. B. bei unterschrittenen Gebäudeabständen oder speziellen Fluchtwegsituationen), könnten Brandschutzklappen erforderlich sein. Dies muss objektspezifisch anhand der Brandschutzpläne bzw. des Brandschutzkonzeptes festgelegt werden.

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