Nutzung: Büro; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Aussenwände stellen im Normalfall keine Brandabschnitte dar, darum müssen auch keine Brandschutzklappen vorgesehen werden. Werden objektbezogene Feuerwiderstandsanforderungen an Aussenwände gestellt (z. B. bei unterschrittenen Gebäudeabständen oder speziellen Fluchtwegsituationen), könnten Brandschutzklappen erforderlich sein. Dies muss objektspezifisch anhand der Brandschutzpläne bzw. des Brandschutzkonzeptes festgelegt werden.