Wir erstellen ein Mehrfamilienhaus mit einem Satteldach. Die Wohnungen sind mit einem Estrich getrennt. Die Innenverkleidung ist auf der Seite der Wohnung 1 x 15 Fermacell. Welche Anforderungen gelten auf der Seite des Estrichs?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Die Frage lässt sich anhand der Angaben nicht beantworten. Sie muss objektbezogen betrachtet werden. Ob ein Brandabschnitt zwischen Wohnung und Estrich gefordert ist, müsste aus den Brandschutzplänen und dem Fachbericht des Feueraufsehers hervorgehen. Ist die Erfordernis nicht definiert, müsste dies anhand des Brandschutzkonzeptes nachbearbeitet werden.

Welche Anforderungen gelten in Industriegebäuden, wenn Räume von mehreren Parteien gemietet werden? a) Stimmt es, dass Lager- oder Produktionsräume von unterschiedlichen Mietern nicht als Nutzungseinheit zusammengefasst werden können? b) Müssen Nutzungseinheiten immer als Brandabschnitt voneinander abgetrennt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch

Nutzungseinheiten und Brandabschnitte sind nicht gleichzusetzen. Einen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier. Die Nutzungseinheit definiert, ob Räume in Bezug auf die Fluchtwege zusammengefasst werden können. Die Brandabschnittsfläche definiert, wie Räume als einen Abschnitt zusammengefasst werden können in Bezug auf die Nutzung und die Brandgefährdung.

Ich habe eine Dusche mit einer neuen Abwasserleitung einbauen lassen. Ist nun eine Brandschutzverkleidung nötig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Appenzell-Ausserrhoden

Situation: Das Abwasserrohr verläuft im Keller durch den Zugang an der Decke und dann in eine bestehende Abwasserleitung im Heizungsraum. Sind im Heizungsraum beim Wanddurchbruch eine Brandschutzmanschette und beim Kellerzugang eine Brandschutzverkleidung EI30 notwendig?

Sofern bei den Durchdringungen keine Fluchtwege tangiert sind, können die Rohre ohne Abschottungssysteme geführt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15  Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 3.5).

In Zuge der Renovierung einer bestehenden baulichen Anlage möchte der Bauherr in einer Werkstatt mit einer Stahlkonstruktion zwei zusätzliche begehbare Ebenen einbauen, die als Lager genutzt werden sollen. Die Gesamtgrundfläche beider Ebenen wäre kleiner als 50 % des darunter liegenden Luftraumes. Kann dieses noch als Galerie geltend gemacht werden oder spricht man dann schon über ein Zwischengeschoss, weil es zwei begehbare Ebenen sind? Die Rettungsweglänge (< 35 m) aus beiden Ebenen wäre in jedem Fall eingehalten.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt

Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um Galerien (einen Beitrag zur Unterscheidung von Galerie und Raum finden Sie hier).

Darf ich zur Befestigung eines Wandregals in einem Wohnhaus die Brandschutzschicht durchbohren um das Gestell im dahinter liegenden Mauerwerk mit Dübeln zu verankern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton: Bern

Befestigungsdübel in einem feuerwiderstandsfähigen Bauteil dürfen dieses nicht derart schwächen, dass bei einem Ereignis der Brand über Hohlräume weitergeleitet oder in das Bauteil Hitze eingeleitet werden kann.

Wir bauen das Bauernhaus meiner Eltern um. Wohn- und Stallteil werden zu Wohnungen umgebaut und mir überschrieben und die Hocheinfahrt wird ausgebaut und wird meinen Eltern. Gibt es bestimmte Anforderungen bei Stockwerkeigentum bezüglich Brandabschnitt oder Brandmauer?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton Bern

Gemäss Ihrem Beschrieb wird das Gebäude vollständig in Wohnungen umgenutzt. So kommen die Brandschutzanforderungen an ein Mehrfamilienhaus zum Tragen. Eine Brandmauer ist somit nicht (mehr) notwendig. Jede Wohneinheit muss jedoch als separaten Brandabschnitt ausgebildet werden.