Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Die Frage lässt sich anhand der Angaben nicht beantworten. Sie muss objektbezogen betrachtet werden. Ob ein Brandabschnitt zwischen Wohnung und Estrich gefordert ist, müsste aus den Brandschutzplänen und dem Fachbericht des Feueraufsehers hervorgehen. Ist die Erfordernis nicht definiert, müsste dies anhand des Brandschutzkonzeptes nachbearbeitet werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich
Situation: Ein an meinem Haus angebauter Unterstand (RF 3, Deckung in Kies, 60m2 gross, auf drei Seiten geschlossen) dient als Carport.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch
Nutzungseinheiten und Brandabschnitte sind nicht gleichzusetzen. Einen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier. Die Nutzungseinheit definiert, ob Räume in Bezug auf die Fluchtwege zusammengefasst werden können. Die Brandabschnittsfläche definiert, wie Räume als einen Abschnitt zusammengefasst werden können in Bezug auf die Nutzung und die Brandgefährdung.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Appenzell-Ausserrhoden
Situation: Das Abwasserrohr verläuft im Keller durch den Zugang an der Decke und dann in eine bestehende Abwasserleitung im Heizungsraum. Sind im Heizungsraum beim Wanddurchbruch eine Brandschutzmanschette und beim Kellerzugang eine Brandschutzverkleidung EI30 notwendig?
Sofern bei den Durchdringungen keine Fluchtwege tangiert sind, können die Rohre ohne Abschottungssysteme geführt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 3.5).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich
Wir gehen davon aus, dass Ihr Haus aus einem einzigen Brandabschnitt besteht, wie es bei Einfamilienhäusern üblich ist.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Wallis
Wenn es tatsächlich ein Einstellraum ist, das heisst, wenn der Brandabschnitt kleiner als 600m2 ist, gibt es keine Anforderungen an die Brennbarkeit der verwendeten Materialien.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt
Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um Galerien (einen Beitrag zur Unterscheidung von Galerie und Raum finden Sie hier).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton: Bern
Befestigungsdübel in einem feuerwiderstandsfähigen Bauteil dürfen dieses nicht derart schwächen, dass bei einem Ereignis der Brand über Hohlräume weitergeleitet oder in das Bauteil Hitze eingeleitet werden kann.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Obwalden
Bei Atrien gibt es zwei verschiedene Flächendefinitionen:
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton Bern
Gemäss Ihrem Beschrieb wird das Gebäude vollständig in Wohnungen umgenutzt. So kommen die Brandschutzanforderungen an ein Mehrfamilienhaus zum Tragen. Eine Brandmauer ist somit nicht (mehr) notwendig. Jede Wohneinheit muss jedoch als separaten Brandabschnitt ausgebildet werden.