Müssen bei einer Lagerfläche von 1’308 m2, die von zwei verschiedenen Parteien genutzt werden, Brandabschnitte gebildet werden? Eine Sprinkleranlage ist vorhanden.
Ich plane einen Senkrechtplattformaufzug aussen an meinem Gebäude zu errichten. Der Aufzug dient nur als Zugang zu meiner Wohnung im 2. OG. Welche brandschutztechnischen Anforderungen werden an die Schachtkonstruktion und die Schachttüren gestellt?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
In einem Aufzugsschacht ist mindestens eine Innenbekleidung der Brandverhaltensgruppe RF 1 (nicht brennbar) erforderlich.
Wir planen einen Anbau. Müssen Einstellräume für Motorfahrzeuge als separater Brandabschnitt erstellt werden?
Wir möchten die Notausgänge aus der Tiefgarage im 1. UG mit Gittertüren für die Garagendurchlüftung zu nutzen. Eine der beiden Türen führt in einen 8 m langen Korridor und dann zu einer Aussentreppe ins Freie. Gilt diese Tür bereits als «sicherer Ort im Freien», da es danach keine Hindernisse mehr gibt und der Korridor aus Beton besteht? Oder ist der Korridor ein vertikaler Fluchtweg und bedarf einer Türe EI30?
Muss die Elektrohauptverteilung in einem Veloraum geschützt werden, beispielsweise mit einer Brandschutzfront? Der Veloraum dient als Brandabschnitt zwischen einem Mehrfamilienhaus und dem Treppenhaus.
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Die Elektrohauptverteilung muss aus Sicht des Brandschutzes innerhalb der Nutzung nicht zwingend mit Feuerwiderstand ausgeführt werden.