Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke, Kanton St. Gallen
Sowohl für Einfamilienhäuser als auch für an sie angebaute Einstellräume gibt es im Normalfall keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerken und Brandabschnitten. Ausnahmen bestehen, z. B. bei Feststofffeuerungen oder Lagerung von gefährlichen Stoffen.
Informationen zu den aktuellen Brandschutzanforderungen finden Sie auf der Informationsplattform Heureka.
Ob es in Ihrem Fall objektspezifische Anforderungen gibt, entscheidet die örtlich zuständige Brandschutzbehörde.