Wir gestalten Einzel- und Zweierbüros in Grossraumbüros um. Welche Folgen hat diese Veränderung für das Notfall- und Evakuationskonzept und für die Brandschutzeinrichtungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Fragen:

  • Muss die Brandmeldeanlage angepasst werden?
  • Braucht es zusätzliche Brandschutztüren, um die Brandabschnittsflächen möglichst klein zu halten?
  • Müssen die Fluchtwege umgestaltet werden, insbesondere die Korridore und der Zugang für die Feuerwehr?
  • Wir möchten im Korridor Ablagen für Ordner und Archivdokumente schaffen. Damit würde der Korridor zur Nutzungsfläche. Wie wirkt sich das auf die Fluchtwege aus?

Objekt: Büro, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Darf eine Nutzungseinheit über zwei Stockwerke gehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Im zweiten und dritten Stockwerk eines Bürogebäudes befinden sich je ca. 20 Arbeitsplätze. Dürfen diese zwei Büroräume direkt mit einer Treppe verbunden werden oder muss die Verbindung über den vertikalen Fluchtweg erstellt werden? Im ersten Fall würden die zwei Brandabschnitte der Geschosse miteinander verbunden, die zusammenhängende Brandabschnittsfläche wäre immer noch kleiner als 3600 m2. Eine direkte Verbindung würde aber die Anforderung verletzen, dass ein Raum gemäss Brandschutzrichtlinie 10-15 «Begriffe und Definitionen» in seiner vertikalen Ausdehnung auf eine Ebene begrenzt ist.

Die Trennmauer (Brandmauer) meines Reihenhauses ragt über das Dach meines Nachbarhauses. Ist es erlaubt, in der Mauerpartie oberhalb des Nachbardachs ein kleines Ausstiegs- bzw. Lüftungsfenster zu meinem unbewohnten Dachraum einzubauen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, ausserhalb des Kantons Bern

Bei versetzten Dachflächen muss die Brandmauer bis zur höheren Dachfläche hochgezogen werden. Ist die Brandmauer zweischalig ausgeführt (also pro Gebäude eine separate Mauer), reicht es aus, wenn die betroffene Brandmauer hochgezogen wird.

Müssen zwei aneinandergebaute Altliegenschaften (Baujahr ca. 1813 ) zwei separate Brandmauern haben? Sind Fallstränge für Abwasser und Entlüftungsrohre durch die Brandmauer zulässig? Und gibt es PVC-Rohre, die brandhemmend sind oder der Brandverhaltensgruppe RF1 zugeordnet sind? Können bestehenden Rohre nachbehandelt werden, damit sie der Kategorie RF1 entsprechen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Wohnhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Grundsätzlich können Brandmauern ein- oder zweischalig ausgeführt werden. Massgebend ist, dass die Konstruktion den geforderten Feuerwiderstand aufweist.

Brandmauern und ihr Feuerwiderstand

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Brandmauern sind nicht zu verwechseln mit brandabschnittsbildenden Wänden oder Decken. Diese sorgen lediglich dafür, dass ein Brand nicht in benachbarte Brandabschnitte übergreift. Die Anforderungen an eine Brandmauer sind höher: Sie muss auch dann stehen bleiben, wenn das Gebäude auf einer Seite der Mauer einbricht.

Ich möchte eine Brandschutzmauer zwischen einem dreistöckigen Wohnhaus und der angebauten Scheune mit Werkstatt und Garage errichten. In der Scheune sollen später Wohnungen gebaut werden. Was ist zu beachten betreffend Ziegelsteindicke oder speziellen Steinen? Beraten Sie auch vor Ort?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus mit Scheune, Werkstatt, Garage und Schafstall, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wenn die Gebäude ausschliesslich als Wohnungen genutzt werden, ist keine Brandmauer notwendig. Jede Wohnung muss jedoch als separater Brandabschnitt mit 30 Minuten Feuerwiderstand ausgebildet sein.

Wir planen eine Schleppgaube direkt auf die Brandmauer zum Nachbarn (Anforderung neue Brandmauer EI 60). Auf die bestehende, gemauerte Brandmauer wird die Brandmauer in Leichtbau weitergeführt (Normdetail Fermacell mit ausgedämmtem Holzständer und gegen Nachbar 3×12.5mm Fermacell). Wie muss der Anschluss der Brandmauer an das Fermacell ausgeführt werden? Ein Überlappen der Fermacellplatten und der gemauerten Brandmauer ist nicht möglich.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Brandabschnittsbildende Bauteile müssen feuerwiderstandfähig aneinander angeschlossen sein. Das heisst, der Stoss muss dicht sein.

Wie müssen Installationsschächte in geschossübergreifenden Wohnungen erstellt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: In einem Mehrfamilienhaus sind die Wohnungen geschossübergreifend (EG/1.OG) angeordnet. Die Decke ist daher nicht brandabschnittsbildend. Gemäss der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.6.1, Absatz 1 sind die Installationen über mehrere Geschosse grundsätzlich in brandabschnittsbildenden Installationsschächten zu führen. Ausnahmen sind in den Absätzen 2a und 2b beschrieben mit einem Verweis auf Ziffer 3.5: « … in brandabschnittsbildenden Bauteilen sind (….) Leitungsdurchführungen feuerwiderstandsfähig zu verschliessen». Die Geschossdecke ist nicht brandabschnittsbildend. Daher stellt sich die Frage, ob der Installationsschacht innerhalb einer Wohnung zwingend EI 30 ausgeführt werden muss. 

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m