Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
In Mehrfamilienhäusern (unabhängig von der Anzahl Wohnungen) muss jede Wohnung als eigener Brandabschnitt erstellt sein.
Wenn die Wohnungen keine direkten Ausgänge ins Freie aufweisen, sondern mit einem vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus) erschlossen sind, muss dieser vertikale Fluchtweg auch als eigener Brandabschnitt erstellt sein.