Nutzung: Gewerbe und Industrie Fahrzeughalle, Landwirtschaft; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Der Abstand wird zwischen den Fassaden gemessen (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 2.1).
Wie gross der erforderliche Abstand sein muss, hängt von verschiedenen Messgrössen ab, insbesondere: Gebäudeabmessungen (Fläche, Geschosse, Höhe), Brennbarkeit der äussersten Schicht, bei landwirtschaftlichen Gebäuden die Nutzung innerhalb einer definierten Arealfläche (Einstellräume für Motorfahrzeuge, Wohnbauten sind separate Brandabschnitte oder müssen den Gebäudeabstand einhalten) und baupolizeiliche Abstandsvorschriften auf der Parzellengrenze.
Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.