Ich möchte eine freistehende Fahrzeughalle für meinen landwirtschaftlichen Betrieb errichten. Wird der Brandschutzabstand von der Parzellengrenze oder von der Fassade des nebenstehenden Gebäudes gemessen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie Fahrzeughalle, Landwirtschaft; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Der Abstand wird zwischen den Fassaden gemessen (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 2.1).

Wie gross der erforderliche Abstand sein muss, hängt von verschiedenen Messgrössen ab, insbesondere: Gebäudeabmessungen (Fläche, Geschosse, Höhe), Brennbarkeit der äussersten Schicht, bei landwirtschaftlichen Gebäuden die Nutzung innerhalb einer definierten Arealfläche (Einstellräume für Motorfahrzeuge, Wohnbauten sind separate Brandabschnitte oder müssen den Gebäudeabstand einhalten) und baupolizeiliche Abstandsvorschriften auf der Parzellengrenze.

Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.

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