Welche Brandschutz-Vorschriften sind bei der Installation von elektrischen Leitungen im Treppenhaus zu beachten (z.B. Feuerwiderstandsdauer des Kanals/Schachtes)?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Leitungen, die nicht zur Versorgung der Geräte im Treppenhaus dienen, müssen in einem Schacht mit Feuerwiderstand geführt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 5.2).
Welche Anforderungen gelten für den Feuerwiderstand von Treppen in einem vertikalen Fluchtweg, auch im Untergeschoss? Was gilt es bei den Auflagern (Querkraftdornen) von vorfabrizierten Treppenelementen zu beachten?
Welche Brandschutzanforderungen gelten für Treppenelemente?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton Graubünden
Im vertikalen Fluchtweg von Hochhäusern gilt für Baustoffe die Anforderung RF1 (siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Ziffer 4.2 ).
Die Treppenhäuser unserer Wohngenossenschaft sind voller Schuhgestelle und -schränke, die die Fluchtwege behindern. Gibt es möglicherweise Schuhschränke aus Material RF1, die wir an einer breiteren Stelle des Treppenhauses montieren könnten?
Ich bewohne ein 100-jähriges Haus, in dem die elektrischen Leitungen im durchgehenden Treppenhaus – die Treppe ist aus Holz – und im Keller ersetzt werden. Empfiehlt es sich, zum Keller eine Brandschutztüre einzubauen, um bei einem Brand im Keller einen Kamineffekt im Treppenhaus zu vermeiden?
In einem 6-geschossigen Wohnhaus mit über 20 Wohnungen führen die Wohnungseingangstüren ohne Schwelle direkt in den vertikalen Fluchtweg, das einzige Treppenhaus im Gebäude. Müssen die Wohnungseingangstüren in EI30 S200 (rauchdicht) ausgeführt werden, oder reicht EI30 ohne Rauchdichteanforderung? Ist eine Schwelle von 2 cm erforderlich?
Wir bauen ein Bauernhaus zu drei Wohnungen um. Die Türen zum Treppenhaus entsprechen EI 30. Die Treppe muss Eiche sein. Ist es möglich, die Stufen aus Eiche und die Auflage der Tritte mit Altholzbalken zu gestalten?
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Wir nehmen an, dass es sich bei den Altholzbalken um die Holzart Fichte/Tanne handelt. Diese wird der Brandverhaltensgruppe RF 3 zugeordnet. Für Gebäude geringer Höhe sind für Treppenkonstruktionen jedoch nur Baustoffe erlaubt, die mindestens RF 2 aufweisen, wie z. B. Eiche.
Gibt es eine Möglichkeit, einen Laubengang so auszubilden, dass er als Balkon genutzt werden kann, dort, wo er nicht als Fluchtweg dient? Die Laubengänge führen zu einer Aussentreppe: Gibt es für die Aussentreppe selbst bezüglich Feuerwiderstand und Materialisierung der Konstruktion (Treppenpodeste, Tragkonstruktion, Geländer) keine Anforderungen?
Für ein Treppengeländer möchte ich HPL-Kompaktplatten verwenden. Die Platten haben die Klassifizierung 5.3 und B-s1,d0 nach EN 13501-1. Entspricht dies RF1? Können diese Materialien in einem vertikalen Fluchtweg verwendet werden? Was sind die Anforderungen an die Unterkonstruktion, wenn diese allseitig mit 6 mm HPL-Platten verkleidet wird?
Objekt: Schule, Gebäudehöhe bis 11 m hoch, Kanton Bern
Die Klassifizierungen EN 13501-1 B-s1-d0 sowie die Brandkennziffer 5.3 entsprechen RF2. Zuordnungstabelle finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 13-15 Baustoffe und Bauteile, Ziffer 2.4.