Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Leitungen, die nicht zur Versorgung der Geräte im Treppenhaus dienen, müssen in einem Schacht mit Feuerwiderstand geführt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 5.2). Bei Gebäuden bis 11 m beträgt der Feuerwiderstand EI 30.